Essay:Ohne Druckgenehmigung

Wirkungsgeschichte · Literatur · 8 Werke
Zensur


In der DDR gab es häufig kein öffentlich ausgesprochenes Verbot, keine schwarze Liste im Schaufenster, kein Gericht, das ein Buch für immer aus dem Verkehr zieht. Es gab die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel und die Pflicht zur Druckgenehmigung. Manuskripte wurden nicht genehmigt, Verfahren verschleppt, Verlage veranlasst, Texte zurückzuziehen, Autoren in die Selbstzensur oder in den Westen gedrängt. Dieser Essay nennt acht Werke, an denen sich das zeigt. Es ist keine Rangliste der Dissidenz. Ein Verfasser steht nur mit einem Buch. Die Nachbarschaft ist der Essay Ausgesondert nach 1945 und Samisdat, Exilpresse, Untergrund: dort die Listen nach 1945 und der Umlauf im sowjetischen Machtbereich; hier die Genehmigung, die ausbleibt, ohne dass ein Scheiterhaufen brennt.

Die Kennzeichnung ist Druckgenehmigung verweigert, daneben Selbstzensur. Die Akten der Hauptverwaltung sind weitgehend erhalten; die Beiträge der Bundeszentrale für politische Bildung zur Literaturzensur in der DDR sind dafür brauchbarer als jede allgemeine Rede vom verbotenen Buch im Sozialismus. Wer hier verboten sagt wie 1933, macht aus einer Behörde einen Opernplatz. Zwei der acht Titel sind erschienen: Plenzdorfs Werther und Wolfs Christa T. Sie stehen hier, damit aus der Reihe keine Legende wird, DDR-Literatur sei entweder Staat oder Schublade gewesen. Genehmigung konnte auch heißen: ja, in kleiner Auflage, ja, als Ventil. Die anderen sechs zeigen die andere Seite derselben Verwaltung.

Heym hat den 17. Juni 1953 als Montage aus Akten, Funk und einer erfundenen Belegschaft geschrieben. Der Arbeitstitel lautete Der Tag X; 1974 erschien das Buch bei Bertelsmann, 1989 erst im Buchverlag Der Morgen. Die Partei wollte den faschistischen Putsch aus dem Westen. Heym zeigt den Gewerkschafter Martin Witte, der die Normerhöhung für falsch hält und den Streik trotzdem aufhalten will. Gegen die westdeutsche Feiertagsrede setzt er den Mann, der nachgibt, um keinem Verfahren zu entgehen. Die Druckgenehmigung ist hier zwei Jahrzehnte ausgeblieben, ohne dass ein Urteil den Roman verbot. Ein Verfasser, ein Buch: Collin bleibt Nachbar. Wer den Juni nur als Kalenderblatt kennt, hat Witte nicht gesehen.

Kunze hat um 1975 Momentaufnahmen geschrieben, die heimlich nach Frankfurt gingen und 1976 bei Fischer erschienen. Der Titel zitiert Capote ironisch: wunderbare Jahre wären die, in denen Junge bloß sie selbst sein dürfen. In der DDR hätte der Text die Zensur nicht passiert. Die Westveröffentlichung führte zum Ausschluss aus dem Schriftstellerverband, zur Makulierung von fünfzehntausend Exemplaren des Kinderbuchs Der Löwe Leopold und 1977 zur Ausreise. Gegen Heyms Stundenprotokolle setzt Kunze die Kürze: die Urne des erschossenen Abiturienten, die Bibel im Lehrlingszimmer, Café Slavia nach den Panzern in Prag. Kein Gericht hat den Band verboten. Die Behörde hat den Verfasser aus dem Land gedrängt, indem sie das Westbuch zur Tat machte.

Bahro hat 1977 in Köln die Kritik des real existierenden Sozialismus vorgelegt: drei Teile, die Sowjetunion als Proto-Sozialismus, die DDR als Klassengesellschaft, die Forderung, die Subalternität zu überwinden. Am Tag nach dem Spiegel-Vorabdruck saß er in Hohenschönhausen. Ein Buch wie dieses zu schreiben war in der DDR nicht strafbar; die Anklage lautete auf landesverräterische Sammlung von Nachrichten. Gegen die Romane dieses Essays setzt Bahro die Analyse. Marcuse nannte den Band den wichtigsten marxistischen Beitrag seit Jahrzehnten; Dutschke warf ihm den Leninismus vor. Die Hauptverwaltung Verlage hat hier nicht verschleppt, die Staatssicherheit hat das Denken zur Spionage erklärt. Wer nur die Haft kennt, hat die drei Teile nicht gelesen.

Fries hat 1966 bei Suhrkamp, vermittelt von Uwe Johnson, den Leipzig-Roman erscheinen lassen, dem die DDR die Genehmigung versagte. Paasch und Arlecq suchen dem Alltag über Jazz, Westberlin und Irrenhaus zu entkommen; Oobliadooh ist Dizzy Gillespies Anderswo, kein Programm. Gegen Heyms Juni und Bahros Anatomie setzt Fries die Form, die nicht sozialistisch realistisch sein wollte. Nach dem Westbuch verlor er die Stelle an der Akademie; später konnte er Hörspiele machen, weil das Debüt keine Anklageschrift war. Die spätere Tätigkeit als IM belastet die Biographie und erklärt den Roman nicht. Wer nur Zensur sagt, hat den Jazz nicht gehört.

Becker hat 1978 bei Suhrkamp den Lehrer Karl Simrock geschrieben, der nach einem Herzstechen Ehe und Beruf nicht mehr glaubt. Jakob der Lügner hatte in der DDR erscheinen können; dieser spätere, leisere Roman erschien im Westen, nachdem Becker das Land verlassen hatte. Antonia versucht in Ungarn die Grenze, Simrock bleibt der, der gehen wollte, ohne zu fliehen. Gegen Kunzes Momentaufnahmen setzt Becker den Alltag als Kritik, ohne Fluchtdrama als Hauptstraße. Ein Verfasser, ein Buch: Jakob bleibt das andere. Die Druckgenehmigung fehlt hier, weil der Autor schon draußen war und der Text den Lehrer zeigt, der nicht mehr vermittelt, was beschlossen ist.

Bräunig hat auf dem Bitterfelder Weg den Wismutroman geschrieben, den die Partei als Beleidigung der Arbeiterklasse las. Ein Vorabdruck 1965 reichte für das 11. Plenum, für Kumpelbriefe im Neuen Deutschland, für die Lösung des Verlagsvertrags. Ein ausgesprochenes Verbot ist nicht aktenkundig. 2007 kam das unvollendete Buch bei Aufbau heraus. Gegen Heyms dokumentarischen Juni setzt Bräunig denselben Juni als Ende einer erzählten Boomstadt: Bermsthal, Uran, Geld, der Rummelplatz. Wolf und Seghers verteidigten ihn; Honecker brauchte den Fall. Das Muster dieses Essays ist hier am reinsten: nicht verboten, sondern verhindert, bis der Verfasser tot war.

Plenzdorf hat 1972 in der DDR den Lehrling Edgar Wibeau mit Goethes Werther zusammengeschlossen: Jeans, Tonband, die Laube in Ost-Berlin, der Tod am eigenen Apparat. Das Buch und das Stück waren ein öffentlicher Erfolg, weil sie den Staat in der Sprache der Jugend trafen, ohne ihn zu stürzen. Gegen Kunzes Westbuch setzt Plenzdorf das geduldete Ventil: Druckgenehmigung ja, in diesen Grenzen. 1990 wurde derselbe Text zur Probe, ob das Subversion oder Ventil gewesen sei. Hier zählt die Genehmigung, die erteilt wurde. Wer die DDR-Literatur nur als Schublade erzählt, hat Edgar nicht gehört, der im Land gelesen wurde.

Wolf hat 1968 im Mitteldeutschen Verlag den Roman erscheinen lassen, in dem eine Erzählerin über den Papieren einer früh verstorbenen Freundin sitzt und fragt, ob man in der sozialistischen Gesellschaft ein Ich haben darf, das nicht aufgeht. Die Zensur ließ eine kleine Auflage zu, weil Bekenntnisse zum Sozialismus im Buch stehen; die Leserschaft las die andere Schicht. Gegen Plenzdorfs Erfolg setzt Wolf die Verzögerung und die Knappheit der Exemplare: genehmigt, nicht gewollt, gelesen. Was bleibt gehört in den Literaturstreit von 1990; hier zählt das frühere Buch der Form, an dem sich die Hauptverwaltung als Dosierung zeigte, nicht als Stempel. Wer Wolf nur über die Akten liest, hat Christa T. nicht geöffnet.

Was diese Bücher zusammenhalten

Juni, Jugend, Analyse, Jazz, Lehrer, Wismut, Werther, Nachlass: Die DDR hat selten verboten, wie der Nationalsozialismus verboten hat. Sie hat genehmigt, verschleppt, dosiert, in den Westen getrieben, nach dem Tod herausgegeben. Die Lücken sind benannt: Heyms Collin, Fries’ spätere Bücher, die Akten der Hauptverwaltung als eigener Lesestoff. Wer nach diesen acht Werken noch glaubt, ostdeutsche Literatur sei entweder Staat oder Märtyrer gewesen, hat die Behörde nicht gelesen, die beides zugleich verwaltet hat – und manchmal ein Buch durchgelassen, das gefährlicher war als manches, das sie sperrte.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler sind willkommen.

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