Verfassung und Verfassungsrecht
| Das Werk | |
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| Deutscher Titel: | Verfassung und Verfassungsrecht |
| Autor(en): | Rudolf Smend
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| Originalsprache: | deutsch |
| Erstveröffentlichung: | 1928 |
| Schlagwörter: | Integration, Verfassung, Weimar, Einheit |
| Sachgebiete: | Sachbuch, Recht |
| Greifbare Ausgabe | |
| Verlag: | Duncker & Humblot
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| Umfang dieser Ausgabe: | 189 Seiten |
| ISBN: | 9783428131570 |
| Verweise | |
Verfassung und Verfassungsrecht ist die 1928 bei Duncker & Humblot erschienene Schrift von Rudolf Smend. Sie gibt der Weimarer Staatsrechtslehre den geisteswissenschaftlichen Pol: Verfassung als Integrationsvorgang, nicht als bloßer Stufenbau.
Inhalt
Smend liest die Verfassung nicht als Vertrag und nicht als Normenstammbaum, sondern als ein Geschehen, in dem sich die staatliche Einheit laufend herstellt. Symbole, Verfahren, Feste, das, was Menschen als gemeinsam erfahren: Integration ist der Name für diese Herstellung. Der Staat ist darum nie fertig; er wird vollzogen. Wo Kelsen Geltung aus Geltung ableitet, fragt Smend, wie Geltung erlebt wird, ohne sich in Soziologie aufzulösen.
Das Buch ist kurz und anspruchsvoll, geschrieben in der Sprache der Geisteswissenschaften der zwanziger Jahre. Es will die Zunft davor bewahren, den Staat nur als Befehl zu nehmen. Gegen den Positivismus setzt es Sinn; gegen Schmitt, der im selben Jahr die Verfassungslehre als Entscheidung schrieb, setzt es Bindung durch Teilhabe. Die Gefahr ist benannt, schon im Anspruch: was sich als Einheit erfährt, kann den Konflikt für Störung halten.
Smend schreibt nicht gegen Freiheit, er schreibt gegen die Vorstellung, Freiheit sei nur Abwehr gegen den Staat. Integration braucht Formen, in denen Widerspruch noch als gemeinsame Sache erscheint. Die Kritik hat später genau hier angesetzt: Integration kann den Streit wegdefinieren, Minderheiten als nicht integrierbar markieren, die Republik als Erlebnis statt als Verfahren denken. Das ändert nicht, dass 1928 eine Frage gestellt war, die der Stufenbau nicht stellte.
Einordnung
Die Integrationslehre ist in Kommentaren und in der politischen Bildung weitergewandert, oft ohne den Band von 1928. In Staatslehre: 20. Jahrhundert steht er als der weiche Pol Weimars. Heller wollte die soziale Härte derselben Einheit; Böckenförde hat nach 1949 gefragt, wovon Freiheit zehrt, ohne Integration zum Ersatz der Verfassung zu machen.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.
