Autor:Hermann Heller
Hermann Heller (1891–1933), in Teschen geboren, hat den sozialen Rechtsstaat gegen Schmitt und gegen Kelsen gedacht. Die nachgelassene Staatslehre von 1934 ist Fragment und trotzdem der dritte Pol der Weimarer Lehre.
Leben
Heller, jüdisch, sozialdemokratisch, lehrte in Berlin und Frankfurt, stritt öffentlich mit Carl Schmitt und ging 1933 nach Spanien. Der Umweg ist das Exil, das kein Werk mehr werden ließ: Er starb in Madrid, neunundvierzig Jahre alt, an Herzversagen. Gerhart Niemeyer gab die Staatslehre in Leiden heraus.
Wirkung
Heller hat den Staat als wirkende Einheit gelesen, die Legitimität braucht, nicht nur Geltung: die Verfassung hat soziale Voraussetzungen, Integration geschieht nicht durch den Feind. Gegen Kelsens reine Norm setzt er die gesellschaftliche Wirklichkeit; gegen Freund und Feind setzt er den sozialen Rechtsstaat. Die Bundesrepublik hat ihn spät nachgeholt.
Gelesen wird er als der Weimarer, der recht hatte und zu früh starb. Die Kritik hat das Fragment für unfertig, die Integration für weich gehalten. Wer Heller nur als Gegner Schmitts kennt, unterschlägt die soziale These; wer nur die These rettet, unterschlägt, dass das Buch unvollendet blieb.
Werke
- Staatslehre (1934)
In Auswahl außerdem: Rechtsstaat oder Diktatur?, Europa und der Fascismus.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.