Autor:Georg Jellinek

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Georg Jellinek (1851–1911), in Leipzig geboren, hat dem 20. Jahrhundert das Vokabular hinterlassen, in dem Weimar noch stritt. Die Allgemeine Staatslehre von 1900 denkt den Staat als Rechtssubjekt, die Souveränität, die sich selbst bindet, den Status des Einzelnen gegen den Staat.

Leben

Jellinek, Sohn eines Wiener Rabbiners, lehrte in Wien, Basel und Heidelberg. Der Umweg ist der nationalliberale Positivismus: Wer Herrschaft an Normen ketten wollte, ohne Naturrecht zu predigen, schrieb das Handbuch, aus dem Kelsen, Schmitt und Heller kamen – als Schüler oder als Gegner. Er starb in Heidelberg.

Wirkung

Jellinek hat den Staat soziologisch und juristisch zugleich gefasst: als faktische Herrschaftseinheit und als Rechtsinstitut. Die Selbstbindung des Souveräns, die subjektiven öffentlichen Rechte, der Status – das sind die Werkzeuge, ohne die die Weimarer Staatsrechtslehre ein Streit ohne Haus wäre. Kelsen hat die Soziologie wieder ausgeschieden; Schmitt hat die Selbstbindung verhöhnt.

Gelesen wird das Buch als Klassiker, den niemand mehr ganz liest. Die Kritik nennt den Positivismus naiv gegenüber 1933. Wer Jellinek nur als Vorläufer entsorgt, unterschlägt, dass er den Einzelnen gegen den Staat gestellt hat; wer nur das Handbuch rettet, unterschlägt den Streit, den es ausgelöst hat.

Werke

In Auswahl außerdem: Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, System der subjektiven öffentlichen Rechte.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.