Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919

Aus Bookpedia Bücher einfach erklärt
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gerhard Anschütz · 1921 · Sachbuch, Recht
Das Werk
Deutscher Titel: Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919
Autor(en): Gerhard Anschütz


Originalsprache: deutsch
Erstveröffentlichung: 1921
Schlagwörter: Weimar, Verfassung, Kommentar, Republik
Sachgebiete: Sachbuch, Recht
Greifbare Ausgabe
Verlag: Stilke
Serie: Stilkes Rechtsbibliothek
Umfang dieser Ausgabe: 800 Seiten
ISBN:
Verweise


Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919. Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis ist der von 1921 an, zuletzt 1933 in vierzehnter Auflage bei Stilke erschienene Kommentar von Gerhard Anschütz. Er hat der Weimarer Staatslehre das Buch gegeben, in dem die Republik als geltendes Recht gelesen wurde, nicht als Übergang.

Inhalt

Anschütz kommentiert Artikel um Artikel: Reich und Länder, Grundrechte, der Reichspräsident, der Weg der Gesetzgebung. Der Ton ist der des Positivisten, der den Text ernst nimmt, weil ohne Text nur Macht bleibt. Souveränität erscheint als Kompetenzordnung, nicht als Wesen hinter den Sätzen. Gegen Schmitt setzt er die Norm, die auch den Ausnahmezustand noch als Rechtsfrage hält; gegen Smend setzt er den Artikel statt des Erlebens. Die Republik ist ihm kein Provisorium. Sie ist die Verfassung, die gilt, solange sie gilt. Die letzte Auflage von 1933 trägt das Wissen, dass sie nicht mehr lange gelten wird, und erscheint trotzdem.

Das Buch ist Handbuch und Parteinahme. Anschütz steht bei der Demokratie, ohne Naturrecht zu predigen: das Gesetz bindet, weil es gesetzt ist, und weil die Republik es gesetzt hat. Die Gefahr ist die, die nach 1945 dem Positivismus vorgeworfen wurde: dass der Text den Unrechtsstaat nicht aufhält. Anschütz hatte den Unrechtsstaat nicht geheiligt. Er hatte die Republik kommentiert, solange sie Recht war. Kritik hat die Wortlauttreue für blind, die Liberalität für zu staatstreu, den Kommentar für zu praxisnah gehalten. Die Stärke ist genau diese Nähe: Weimar wird lesbar als Ordnung von Zuständigkeiten, nicht als Schicksal.

Die Wirkung liegt in der Staatsrechtslehre der Republik, in der Rechtsprechung, in jeder späteren Debatte über den Positivismus nach der Katastrophe. Der Nachdruck nach 1945 hat den Band zur Quelle gemacht, an der man sieht, was die Republik juristisch war, bevor sie endete. Wer nach Anschütz nur Positivismus sagt, hat die Artikel übersprungen. Wer nur die Artikel kennt, unterschlägt den Verfasser, der 1933 nicht umschrieb, was er 1919 begonnen hatte.

Einordnung

Ohne diesen Kommentar bleibt die Weimarer Staatslehre ein Streit ohne geltendes Buch. In Die einflussreichsten Werke der Staatslehre: 20. Jahrhundert steht er neben Jellinek und gegen Schmitt: der Text der Republik, nicht die Entscheidung über sie. Kelsen hatte die Norm gereinigt; Anschütz hat sie auf Deutsch kommentiert. Wer nur die Reine Rechtslehre kennt, hat Weimar nicht gelesen.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.