Das alte Recht
| Das Werk | |
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| Deutscher Titel: | Das alte Recht |
| Autor(en): | Henry Sumner Maine |
| Originaltitel: | Ancient Law |
| Originalsprache: | englisch |
| Erstveröffentlichung: | 1861 |
| Schlagwörter: | Status, Vertrag, Römerrecht, Gesellschaft |
| Sachgebiete: | Sachbuch, Recht |
| Greifbare Ausgabe | |
| Verlag: | Nomos
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| Umfang dieser Ausgabe: | 235 Seiten |
| ISBN: | 9783789047749 |
| Verweise | |
Das alte Recht (englisch Ancient Law) ist das 1861 bei John Murray in London erschienene Hauptwerk von Henry Sumner Maine. Die deutsche Übersetzung von Heiko Dahle kam 1997 bei Nomos heraus. Maine, Jurist und späterer Rechtshistoriker Indiens, formt Vorlesungen am Inns of Court zu einer Geschichte früher Rechtsideen und ihres Verhältnisses zum modernen Denken. Der berühmte Satz führt die Entwicklung menschlicher Gemeinschaft zur Gesellschaft als Weg vom Status zum Vertrag. Das Buch zählt, weil es das römische Recht, namentlich das Ius gentium, als Modell einer Rechtsordnung las, die den Menschen unabhängig von der Verwandtschaft als Rechtssubjekt setzt.
Inhalt
Maine schreibt gegen die Vorstellung, das geltende Recht sei zeitlos vernünftig oder umgekehrt ein bloßes Naturrecht, das die Geschichte nur verdunkelt habe. Er will die frühesten Ideen der Menschheit zeigen, soweit sie sich im alten Recht spiegeln, und ihren Abstand zur Gegenwart messen. Ausgangspunkt ist nicht die Willkür eines Gesetzgebers, sondern die Familie und die Gewalt des Hausherrn. In archaischen Ordnungen bindet der Status: man ist Sohn, Klient, Stammesgenosse, und Rechte folgen aus dieser Zugehörigkeit, nicht aus einer Vereinbarung unter Gleichen. Fortschrittliche Gesellschaften lösen diese Bindungen, bis der freie Vertrag unter Individuen die Herrschaft übernimmt. Das römische Recht liefert ihm die Probe, weil es die Verwandtschaft überschreitet und deshalb, so Maine, für eine Weltgesellschaft taugte.
Die Behauptung entfaltet sich an Institutionen. Frühe Kodizes halten Gewohnheit fest, statt sie zu erfinden. Rechtsfiktionen, Billigkeit und Naturrecht sind die Werkzeuge, mit denen starres Recht beweglich wird, ohne den Schein der Kontinuität aufzugeben. Maine verfolgt die Geschichte des Testaments und der Erbfolge, des Eigentums, des Vertrags, der unerlaubten Handlung und der Strafe. Überall sieht er denselben Zug: vom kollektiven zum individuellen Rechtssubjekt, von der Sühne der Sippe zur Zurechnung an den Täter, vom Land als Stammgut zur Verfügung unter Lebenden. Das Ius gentium, das Recht der Völker im römischen Sinn, erscheint ihm als die Schicht, in der der Fremde rechtlich vorkommt, ohne Vetter zu sein. Moderne Ideen vom gleichen Recht aller sind für ihn die späte, oft unbewusste Fortsetzung dieser römischen Abstraktion, nicht deren Gegensatz.
Unsicher wird das Buch, wo aus dem römischen Muster ein Gesetz der Menschheit wird. Maine kannte Indien aus Verwaltung und Vergleich und neigte dazu, »fortschrittliche« von »statischen« Gesellschaften zu trennen; der Vertrag als Ziel hat den Kolonialbeamten nicht gestört. Spätere Ethnologie hat den einfachen Übergang vom Status zum Vertrag bestritten und die Vielfalt der Verwandtschaftsrechte betont. Der Ton ist der des viktorianischen Juristen, der Geschichte als Entwicklung zur englischen Vertragsfreiheit liest und doch Quellen ernst nimmt. Gegenposition bleibt jede Lehre, die Recht aus dem Klassenkampf oder aus der reinen Vernunft ableitet, ohne die langen Wege der Fiktion und der Billigkeit. Maine weiß, dass er Vorlesungen hält, keine Feldstudie.
Einordnung
Zu Lebzeiten erlebte das Buch zwölf Auflagen; Frederick Pollock versah eine spätere Ausgabe mit Anmerkungen, die selbst wieder ein Buch wurden. In Deutschland hat vor allem Ferdinand Tönnies wesentliche Passagen in Gemeinschaft und Gesellschaft übersetzt und das Paar Gemeinschaft und Gesellschaft an Maines Weg vom Status zum Vertrag angelehnt. Die Rechtssoziologie führt Maine als Vorläufer, der Institutionen historisch denkt, ohne sie in Naturrecht aufzulösen. Die Fortsetzung in den Vorlesungen über die frühe Geschichte der Institutionen vertieft Verwandtschaft, Stamm und Souveränität.
Geblieben ist die Formel vom Status zum Vertrag, oft verdünnt zur Fortschrittsgeschichte, seltener als Warnung gelesen, dass der Vertrag den Status nicht einfach löscht. Wer über die Geburt des Individuums im Recht, über Kodex, Fiktion und Billigkeit spricht, stößt auf Maine. Die Nomos-Ausgabe hat den viktorianischen Atem ins Deutsche geholt. Er ist älter geworden und in jeder Debatte über Tradition und Vertragsfreiheit lesbar, die so tut, als wäre das eine ohne das andere zu haben.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler sind willkommen.
