Strukturprobleme der modernen Demokratie

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Gerhard Leibholz · 1958 · Sachbuch, Recht
Das Werk
Deutscher Titel: Strukturprobleme der modernen Demokratie
Autor(en): Gerhard Leibholz


Originalsprache: deutsch
Erstveröffentlichung: 1958
Schlagwörter: Partei, Gleichheit, Demokratie, Repräsentation
Sachgebiete: Sachbuch, Recht
Greifbare Ausgabe
Verlag: C. F. Müller


Umfang dieser Ausgabe: 304 Seiten
ISBN: 9783807260129
Verweise
Umschlag

Strukturprobleme der modernen Demokratie ist die 1958 bei C. F. Müller in Karlsruhe erschienene Aufsatzsammlung von Gerhard Leibholz. Sie liest die Bundesrepublik als Parteienstaat: ohne Parteien keine Repräsentation, ohne rechnerische Gleichheit keine Wahl, die den Namen verdient.

Inhalt

Leibholz holt die Partei aus dem Vorzimmer der Verfassung in deren Mitte. Die Honoratiorenrepublik, in der Abgeordnete als Einzelne das Volk vertreten, ist ihm historisch erledigt. Moderne Demokratie ist Parteienstaat, oder sie ist Fassade. Gleichheit vor dem Gesetz wird zur Wahlgleichheit, die Mandate proportional zuteilt, nicht nach Landsmannschaften und nicht nach Charisma. Gegen Schmitts Entscheidung setzt er das Gericht, das den Streit in Verfahren bindet; gegen den älteren Liberalismus setzt er die Organisation, ohne die Freiheit der Vielen stumm bleibt. Die Aufsätze sind Weimarer Herkunft und Karlsruher Praxis: der Verfasser schreibt als Theoretiker und als Richter.

Das Buch ist keine Verfassungsgeschichte. Es ist die Behauptung, dass Struktur vor Gesinnung kommt. Wer nur Grundrechte predigt und die Partei für ein Übel hält, hat die Demokratie nicht verstanden, in der er lebt. Die Gefahr ist die Schließung: der Parteienstaat kann zur Kartelldemokratie werden, die Neue und Abweichende draußen hält. Leibholz kennt den Einwand und hält an der Partei fest, weil ohne sie nur der Führer oder der Klub bleibt. Kritik hat die Proportionalität für zu starr, den Richterstaat für zu politisch, die Weimarer Lehre für zu direkt auf Bonn übertragen gehalten. Die Stärke ist die Nüchternheit: Demokratie ist Organisation, nicht Stimmung.

Die Wirkung liegt in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in der Parteienrechtslehre, in jeder Debatte über Sperrklauseln und Finanzierung. Wer nach Leibholz nur Karlsruhe sagt, hat die Struktur übersprungen. Wer nur die Struktur kennt, unterschlägt, dass sie von einem Exilanten geschrieben wurde, der die Republik ohne Parteien hatte enden sehen.

Einordnung

Ohne dieses Buch bleibt die Staatslehre der Bundesrepublik eine Grundrechtspredigt ohne Organisation. In Die einflussreichsten Werke der Staatslehre: 20. Jahrhundert steht es nach Böckenförde als das Gerichtsbuch, das die Partei in die Verfassung holt. Anschütz hatte Weimar kommentiert; Leibholz hat Bonn als Parteienstaat gedacht. Wer nur den Kommentar kennt, hat 1958 nicht gelesen.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.