Autor:Gerhard Anschütz

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Gerhard Anschütz (1867–1948), in Halle geboren, hat der Weimarer Republik den Kommentar gegeben, an dem die Staatslehre das geltende Recht las. Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 ist das Buch, mit dem Positivismus demokratisch werden sollte: der Text gilt, weil er gilt, nicht weil ein Mythos ihn trägt.

Leben

Halle, Berlin, Tübingen, Heidelberg. Der Umweg ist 1919: Wer die Kaiserverfassung kommentiert hatte, kommentiert die Republik, ohne sie für ein Provisorium zu halten. 1933 blieb der Band stehen, der Verfasser nicht im Amt. Er starb in Heidelberg.

Wirkung

Anschütz hat das Verfassungsrecht an den Wortlaut und an die Praxis gebunden, nicht an die Entscheidung, die Schmitt hinter den Sätzen suchte. Der Kommentar ist liberal, positivistisch, parteilich für die Republik, ohne Naturrecht zu predigen. Gegen die Integrationslehre setzt er den Artikel; gegen die Ausnahme setzt er das Gesetz, das auch den Gegner bindet.

Gelesen wird er als Gipfel und als Grenze des Positivismus. Die Kritik hat die Bindung an den Text für naiv gehalten, als die Republik zerbrach; Anschütz hatte sie nicht geheiligt, er hatte sie juristisch ernst genommen. Wer nur Kelsen kennt, unterschlägt den deutschen Kommentar; wer nur Schmitt kennt, unterschlägt den Liberalen, der 1933 nicht lieferte.

Werke

In Auswahl außerdem: das Handbuch des deutschen Staatsrechts mit Richard Thoma, die Bearbeitung von Meyers Lehrbuch.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.