Faktizität und Geltung
| Das Werk | |
|---|---|
| Deutscher Titel: | Faktizität und Geltung |
| Autor(en): | Jürgen Habermas |
| Originaltitel: | Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats |
| Originalsprache: | deutsch |
| Erstveröffentlichung: | 1992 |
| Schlagwörter: | Diskurs, Rechtsstaat, Demokratie, Geltung |
| Sachgebiete: | Sachbuch, Recht |
| Greifbare Ausgabe | |
| Verlag: | Suhrkamp |
| Serie: | Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft |
| Umfang dieser Ausgabe: | 667 Seiten |
| ISBN: | 9783518289617 |
| Verweise | |
Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats ist die 1992 bei Suhrkamp erschienene Untersuchung von Jürgen Habermas. Sie bindet das Recht wieder an die Demokratie: der Rechtsstaat ist ohne radikale Demokratie nicht zu haben.
Inhalt
Habermas setzt bei einer Spannung an, die jede moderne Rechtsordnung trägt: Recht gilt faktisch, weil Macht und Organisation es durchsetzen, und es gilt normativ, weil es mit Gründen soll befolgt werden können. Die Diskurstheorie soll diese Spannung nicht auflösen, sondern als Verfahren fassen. Gesetze verdienen Geltung, wenn sie das Ergebnis einer Beratung sein könnten, in der Betroffene als Freie und Gleiche zustimmen. Verfassung ist darum nicht nur Schranke der Politik, sie ist die Form, in der sich Demokratie selbst bindet.
Gegen Schmitt steht die Behauptung, dass das Politische nicht in Freund und Feind aufgeht, sondern in der Erzeugung legitimen Rechts. Gegen Kelsens Trennung von Geltung und Gerechtigkeit holt Habermas die Gründe zurück, ohne Naturrecht zu predigen: die Prozedur trägt, was keine Substanz mehr trägt. Gegen Forsthoffs technischen Staat setzt er die Öffentlichkeit, die Steuerung noch einmal zur Sprache bringen soll. Das Buch ist juristisch gelehrt und philosophisch eigensinnig; es spricht die Staatsrechtslehre an, ohne deren Ton anzunehmen.
Die Kapitel über Verfassungsgerichtsbarkeit, über subjektive Rechte, über die Spannung von privater und öffentlicher Autonomie entfalten denselben Gedanken: Freiheit der Marktteilnehmer und Freiheit der Bürger dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer Habermas nur als Ethiker des besseren Arguments kennt, hat diese Rechtslehre übersprungen. Wer nur die Rechtslehre will, unterschlägt, dass sie die Theorie des kommunikativen Handelns voraussetzt: ohne Verständigung keine Legitimität, die mehr wäre als faktischer Gehorsam.
Einordnung
Das Buch hat der deutschen Staatsrechtslehre nach Böckenförde eine diskurstheoretische Adresse gegeben, oft im Streit, oft im selben Seminar. In Staatslehre: 20. Jahrhundert steht es als später Schluss: nach Weimar, nach dem Unrechtsstaat, nach dem Grundgesetz die Behauptung, dass Recht und Demokratie einander brauchen. Der Strukturwandel der Öffentlichkeit und die große Theorie gehören in andere Reihen; hier steht die Verfassung als Diskurs.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.
