Lexikon der Rechtsirrtümer
| Das Werk | |
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| Deutscher Titel: | Lexikon der Rechtsirrtümer |
| Autor(en): | Ralf Höcker, Carsten Brennecke
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| Originalsprache: | deutsch |
| Erstveröffentlichung: | 2004 |
| Schlagwörter: | Irrtum, Recht, Alltag, Volksmythos |
| Sachgebiete: | Sachbuch, Recht |
| Greifbare Ausgabe | |
| Verlag: | Ullstein
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| Umfang dieser Ausgabe: | 332 Seiten |
| ISBN: | 9783548366593 |
| Verweise | |
Lexikon der Rechtsirrtümer ist das 2004 bei Ullstein erschienene Sachbuch von Ralf Höcker und Carsten Brennecke. Der Kölner Medienanwalt, frisch mit eigener Kanzlei, nimmt juristische Sätze, die jeder kennt und die so nicht gelten: Zechprellerei und Beamtenbeleidigung als eigene Straftaten, die Pflicht, den Ausweis mitzuführen, das Bankgeheimnis als Gesetz, die Haftung der Eltern für alles, was Kinder anrichten. Der Untertitel der Taschenausgabe – Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere juristische Volksmythen – sagt das Verfahren: Alltag, Halbwahrheit, Paragraph. Der Band wurde oft nachgedruckt und hat die späteren Lexika derselben Verfasser erst möglich gemacht.
Inhalt
Höcker und Brennecke schreiben gegen das Rechtsgefühl, das Kneipe, Arbeitsplatz und Familienfeier für geltendes Recht ausgeben. Es gibt keinen Straftatbestand Zechprellerei; wer die Zeche prellt, kann wegen Betrugs belangt werden, wenn die Täuschung nachweisbar ist, nicht weil ein Wirt das Wort kennt. Beamtenbeleidigung ist Beleidigung, nicht ein eigener Deliktname mit höherer Weihe. Den Personalausweis muss man besitzen, nicht ständig bei sich tragen. Mangelhafte Ware darf man auch ohne Kassenbon zurückgeben, wenn der Kauf sonst beweisbar ist. Der Schwarzfahrer, der seine Absicht offen zeigt, entgeht nicht der Beförderungserschleichung, nur weil ein Stammtisch das Gegenteil behauptet. Die Artikel sind kurz, mit Beispiel und Gegenbeispiel, näher am Ratgeber als an der Kommentierung, und sie trennen das, was man für Recht hält, von dem, was Gerichte und Gesetze sagen.
Die Sammlung macht aus einzelnen Richtigstellungen ein Bild der Bundesrepublik, in der das Recht als Gerücht umläuft. Gegenposition ist jede juristische Aufklärung, die denselben Stoff ohne Pointe treibt, und jede Kritik, die im Volksmythos nicht den Fehler, sondern die Erfahrung der kleinen Leute mit Behörden sieht. Höcker bleibt Anwalt: er glaubt an den Buchstaben und an die Möglichkeit, ihn dem Laien zu erklären, ohne ihn zu demütigen. Fernsehen und Bühne haben das Verfahren später zur Sendung gemacht; das Buch hält die Fälle fest, die im Funk zur Pointe schrumpfen. Nicht jeder Eintrag ist so eindeutig, wie der Ton verspricht; Gerichte entscheiden anders, Gesetze ändern sich, und ein Lexikon von 2004 konserviert einen Stand.
Unsicher wird der Band, wo die Entlarvung zur Beruhigung wird und wo der Witz die Ausnahme zur Regel macht. Wer nur die Anekdote will, verfehlt die Stellen, an denen ein Irrtum teuer wird: Umtausch, Haftung, Strafe. Wer nur die Belehrung will, verfehlt, dass Höcker unterhält, indem er den Stammtisch zitiert und dann den Paragraphen dagegenhält. Neues Lexikon der Rechtsirrtümer. "Wer auffährt, hat Schuld" und andere juristische Halbwahrheiten und Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer. Die Angst vorm Blaulicht und andere juristische Fehleinschätzungen haben das Alphabet fortgesetzt, ohne den ersten Band zu ersetzen.
Einordnung
Höcker hat dem deutschen Taschenbuch eine Form gegeben, in der das Zivil- und Strafrecht des Alltags als Irrtumskunde lesbar wird. Der Band steht neben den populären Irrtumslexika der Eichborn-Jahre und neben einer Rechtstatsachenforschung, die denselben Stoff ohne Verkaufsabsicht sammelt. Er hat das Rechtsgefühl nicht abgeschafft; er hat es zitierfähig gemacht. Wer nach diesem Buch eine Kneipenregel hört, darf nach dem Gesetz fragen. Die späteren Fernsehsendungen haben den Anwalt bekannter gemacht als die Fußnoten; das Lexikon bleibt der Ort, an dem die Klassiker beieinanderstehen.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.
