Neues Lexikon der Rechtsirrtümer. "Wer auffährt, hat Schuld" und andere juristische Halbwahrheiten

Aus Bookpedia Bücher einfach erklärt
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Daten zum Buch
Deutscher Titel: Neues Lexikon der Rechtsirrtümer. "Wer auffährt, hat Schuld" und andere juristische Halbwahrheiten
Autor(en): Ralf Höcker
Herausgeber:
Erscheinungsort:
Verlag: Ullstein
Serie:
Erscheinungsjahr: 2005
Seitenanzahl: 318 Seiten
Originaltitel: -
Originalsprache: deutsch
ISBN-10: 3548367720
ISBN-13/

EAN-Code:

9783548367729
Schlagwörter: Irrtum, Recht, Verkehr, Verbraucher
Sachgebiete: Sachbuch, Recht
Rezensionen
Umschlag

Neues Lexikon der Rechtsirrtümer. "Wer auffährt, hat Schuld" und andere juristische Halbwahrheiten ist das 2005 bei Ullstein erschienene Sachbuch von Ralf Höcker. Ein Jahr nach dem Lexikon der Rechtsirrtümer legt der Kölner Anwalt ein zweites Alphabet vor, weil Leser und Zeitungen mehr Fälle geliefert hatten, als in den ersten Band passten. Der Titelzitatsatz – wer auffährt, hat Schuld – ist die Verkehrsregel, die jeder kennt und die so nicht gilt: die Haftung folgt dem Verschulden, nicht der Reihenfolge der Blechschäden. Der Band ergänzt den ersten, statt ihn zu ersetzen, und ist ebenfalls oft nachgedruckt worden.

Inhalt

Höcker schreibt gegen die Schilder und Sprüche, die den Verbraucher einschüchtern, ohne Gesetz zu sein. »Umtausch nur bei originalverpackter Ware« ist keine Rechtsnorm, sondern eine Ladenhoffnung. Rufmord als Straftatbestand gibt es nicht; es gibt Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung. Gutscheine verfallen nicht nach der Willkür des Ausstellers, Finder haben Pflichten und Rechte, die nicht im Stammtisch stehen, einhändig Radfahren ist nicht schon deshalb verboten, weil es gefährlich aussieht. Der Auffahrunfall wird zum Lehrstück: der Hintermann haftet oft, nicht immer; wer ohne Grund bremst, wer ohne Licht fährt, wer die Spur wechselt, verschiebt die Schuld. Die Form bleibt die des ersten Bandes: kurz, mit Alltagsfall, ohne den Triumph des Entlarvers, der den Leser dümmer dastehen lässt als nötig.

Die Sammlung dehnt das Bild aus: Verbraucherrecht, Internet der damaligen Jahre, Arbeit, Familie, die kleinen Pflichten, die teuer werden, wenn man sie falsch kennt. Gegenposition ist jede anwaltliche Werbung, die aus dem Irrtum eine Mandatshoffnung macht, und jede Verbraucherzentrale, die denselben Stoff als Merkblatt verteilt, ohne den Witz. Höcker bleibt näher am Witz als am Merkblatt, und das ist die Stärke und die Grenze. Was 2005 über private Internetseiten und Rundfunkgebühren gesagt wird, hat die spätere Gesetzgebung verschoben; der Band konserviert den Stand, an dem das Netz noch als Sonderfall des Rechts erschien.

Unsicher wird das Neue Lexikon, wo die Wiederholung zur Methode wird: wer den ersten Band kennt, erkennt das Verfahren schneller als den neuen Fall. Wer nur die Verkehrsszene sucht, findet sie und verfehlt die Einträge zu Fund, Gutschein, Impressum. Wer nur die Unterhaltung will, verfehlt, dass ein falscher Satz vor Gericht teurer ist als im Gespräch. Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer. Die Angst vorm Blaulicht und andere juristische Fehleinschätzungen hat das Alphabet ein drittes Mal aufgeschlagen.

Einordnung

Der zweite Band beweist, dass das Rechtsirrtumslexikon keine einmalige Idee war, sondern eine Reihe, die der Alltag nachfüllt. Er steht neben dem ersten, nicht über ihm, und neben einer Ratgeberliteratur, die denselben Stoff ängstlicher nimmt. Höcker hat das Verfahren 2005 gefestigt, bevor Fernsehen und Bühne es zur Sendung dehnten. Wer nach dem Auffahrsatz fragt, hat oft dieses Buch im Ohr, auch wenn er den Verfasser nicht nennt.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.