Autor:Carsten Brennecke

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Carsten Brennecke hat neben Ralf Höcker das Alltagsrecht als Taschenbuch erzählt. Lexikon der Rechtsirrtümer und Lexikon der kuriosen Rechtsfälle. Sextraining, Waldverbot und andere Absurditäten aus deutschen Gerichtssälen tragen beide Namen; die Folgebände der Irrtümer hat Höcker allein gezeichnet.

Leben

Er ist Rechtsanwalt in Köln, verbunden mit der Sozietät, die Höcker 2003 gründete. Der Umweg war die gemeinsame Akte: bevor Ullstein das Alphabet band, war der Stoff der Kanzlei der Stoff der Halbwahrheit. Über Herkunft und Stationen ist öffentlich wenig festgelegt; sichtbar bleibt die Mitverfasserschaft an den beiden Bänden, die den Laien und das Gericht zum Lemma machen.

Wirkung

Brennecke hat dem Rechtsirrtumslexikon den zweiten Verfasser gegeben, den die Einbände oft hinter Höcker zurücktreten lassen. Zechprellerei, Waldverbot, die Klage auf sechsundsechzig Cent: die Fälle sind gemeinsam erzählt, der Ton ist der des Anwalts, der den Stammtisch zitiert und den Paragraphen dagegenhält. Die späteren Fernsehsendungen haben den einen Namen gebraucht; die Impressa haben zwei.

Gelesen als Mitverfasser, vergessen als Marke: Wer nur Höcker sagt, hat die Titelseite der Irrtümer von 2004 nicht zu Ende gelesen. Wer nur die Kanzlei meint, unterschlägt, dass 2004 und 2007 Taschenbücher das Verfahren öffentlich gemacht haben. Köln bleibt der Ort der Akten.

Werke

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.