Lexikon der kuriosen Rechtsfälle. Sextraining, Waldverbot und andere Absurditäten aus deutschen Gerichtssälen
| Daten zum Buch | |
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| Deutscher Titel: | Lexikon der kuriosen Rechtsfälle. Sextraining, Waldverbot und andere Absurditäten aus deutschen Gerichtssälen |
| Autor(en): | Ralf Höcker, Carsten Brennecke |
| Herausgeber: | |
| Erscheinungsort: | |
| Verlag: | Ullstein |
| Serie: | |
| Erscheinungsjahr: | 2007 |
| Seitenanzahl: | 272 Seiten |
| Originaltitel: | - |
| Originalsprache: | deutsch |
| ISBN-10: | 3548369294 |
| ISBN-13/
EAN-Code: |
9783548369297 |
| Schlagwörter: | Gericht, Kuriosum, Urteil, Alltag |
| Sachgebiete: | Sachbuch, Recht |
| Rezensionen | |
Lexikon der kuriosen Rechtsfälle. Sextraining, Waldverbot und andere Absurditäten aus deutschen Gerichtssälen ist das 2007 bei Ullstein erschienene Sachbuch von Ralf Höcker und Carsten Brennecke. Zwischen dem zweiten und dem dritten Rechtsirrtumslexikon wechseln die Verfasser den Gegenstand: nicht mehr, was Laien falsch glauben, sondern was vor deutschen Gerichten wirklich verhandelt und entschieden wurde. Der Titel nennt die Extreme – die Klage auf Sextraining zu Lasten der Sozialhilfe, das Waldverbot für den, der zu laut war – und verspricht das Kabinett der Klagen. Der Band bleibt Taschenbuch, näher am Feuilleton als an der Entscheidungssammlung.
Inhalt
Höcker und Brennecke schreiben gegen die Vorstellung, das Gericht sei nur der Ort der großen Strafe und des großen Prinzips. Es ist auch der Ort, an dem um sechsundsechzig Cent gestritten, der Sturz vom Bürostuhl im Schlaf als Arbeitsunfall erkannt, die Lärmklage zur Landschaftssperre wird. Die Fälle sind ausgewählt, weil sie lächerlich klingen und trotzdem Recht erzeugen: jemand hat geklagt, jemand hat geurteilt, die Begründung steht. Die Verfasser erzählen den Sachverhalt, das Begehren, den Spruch, oft mit dem Unterton des Kopfschüttelns, und sie trennen die Absurdität des Antrags von der Ernsthaftigkeit des Verfahrens. Das deutsche Prozessrecht lässt die kleine Klage zu; das Buch macht daraus Unterhaltung.
Die Sammlung ist ein Gegenstück zu den Irrtumslexika derselben Verfasser: dort wird der Laie berichtigt, hier das System vorgeführt, das jede Begehrlichkeit anhört. Gegenposition ist jede Prozessstatistik, die denselben Stoff als Belastung der Gerichte liest, und jede Kritik an der Klagefreudigkeit, die den einzelnen Fall zur Volksseele aufbläst. Höcker und Brennecke wollen amüsieren, nicht die Justiz reformieren. Wer nur den Sextraining-Fall sucht, findet ihn und verfehlt die Einträge, in denen ein Urteil eine Lücke des Alltags schließt, die kein Gesetz vorgesehen hatte. Die Namen der Beteiligten treten hinter die Pointe zurück; das ist der Schutz und die Verkürzung.
Unsicher wird der Band, wo das Kuriosum zum Vorwurf an die ganze Rechtsordnung wird. Ein Waldverbot ist eine konkrete Abwehr, kein Beweis, dass Deutschland den Wald verboten hat. Wer die Fälle als Beleg für den Untergang der Vernunft sammelt, hat das Buch als Waffe gelesen, nicht als Kabinett. Wer nur lacht, unterschlägt, dass hinter mancher Klage eine Not steht, die vor Gericht die einzige Sprache findet, die gehört wird. Neben den drei Irrtumslexika bleibt dies der Band, der das Gericht selbst zum Lexikonartikel macht.
Einordnung
Der Band gehört in die kurze Hochkonjunktur der juristischen Unterhaltungsbücher nach der Jahrtausendwende, als Ullstein den Anwalt als Erzähler entdeckte. Er steht neben den Irrtumslexika Höckers und neben einer älteren Tradition der merkwürdigen Urteile, die das Feuilleton schon kannte, bevor sie zwischen zwei Deckel kamen. Wer nach diesem Buch eine Klage für lächerlich hält, hat oft nicht gesehen, dass das Lächerliche die Form war, in der ein Anspruch überhaupt vorankam. Die Fernsehsendungen haben den Ton übernommen; das Lexikon hält die Fälle fest.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.
