Land und Herrschaft

Otto Brunner · 1939 · Sachbuch, Geschichte


Das Werk
Deutscher Titel: Land und Herrschaft
Autor(en): Otto Brunner
Originaltitel: Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Südostdeutschlands im Mittelalter
Originalsprache: deutsch
Erstveröffentlichung: 1939
Schlagwörter: Land, Herrschaft, Verfassung, Mittelalter
Sachgebiete: Sachbuch, Geschichte
Greifbare Ausgabe
Verlag: Wissenschaftliche Buchgesellschaft


Umfang dieser Ausgabe: 440 Seiten
ISBN: 9783534141654
Verweise


Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Südostdeutschlands im Mittelalter ist das 1939 in Wien erschienene Hauptwerk von Otto Brunner, in späteren Auflagen auf das ganze alte deutsche Reich geweitet. Brunner zerschlägt den modernen Staatsbegriff, den die Verfassungsgeschichte in das Mittelalter zurückprojiziert hatte: Land ist nicht Gebiet einer Behörde, Herrschaft nicht Amtsgewalt, Treue nicht Vertrag im Sinn des neunzehnten Jahrhunderts. Das Buch ist die sozialgeschichtliche Wende der Mediävistik – und belastet durch die Jahre, in denen es zuerst gelesen wurde.

Inhalt

Brunner geht von den Quellen des Landes ob der Enns aus und findet eine Ordnung der Personen, nicht der Anstalten. Herrschaft ist Schutz und Schirm, verbunden mit der Hilfe des Mannes; Land ist die Genossenschaft der Landleute, die Gericht und Fehde kennen. Wer Staat, Gesellschaft und Individuum als fertige Größen einsetzt, versteht die Urkunden nicht. Die Fehde ist nicht Chaos, sondern Recht; der Landesherr ist nicht Beamter. Brunner schreibt gegen die juristische Dogmatik, die das Mittelalter als unvollständigen Staat las, und gegen eine Wirtschaftsgeschichte, die nur Höfe und Zinsen zählt, ohne die politische Sprache.

Die späteren Auflagen haben den Untertitel geändert, den Blick geweitet, manche Formulierungen der ersten Jahre gemildert. Die These blieb: Alteuropa denkt in ganzen Häusern und persönlichen Bindungen, nicht in der Trennung von öffentlich und privat, die erst die Sattelzeit durchsetzt. Reinhart Koselleck hat genau diese Schwelle begrifflich gefasst; Brunner hat sie am Landrecht vorgeführt. Wer nur die Fehde als Exotik kennt, unterschlägt die Verfassungslehre; wer nur die Verfassungslehre kennt, unterschlägt, dass 1939 ein Buch über Ordnung und Führertum anders klang als 1965.

Das Werk ist gelehrt, quellenhart, polemisch gegen die Abstraktionen der Staatslehre. Die Kritik nach 1945 hat den Volksbegriff, die Nähe zu einer ganzheitlichen Ordnung, die Blindheit gegenüber Herrschaft als Gewalt genannt. Geblieben ist der Schnitt, ohne den die Begriffsgeschichte der Politik nicht hätte ansetzen können: dass Staat ein historisches Wort ist, kein Naturgegenstand. Die Geschichtliche Grundbegriffe haben diese Einsicht lexikalisch gemacht; Land und Herrschaft bleibt die Mediävistik davor.

Einordnung

Brunner hat der deutschen Geschichte das Alteuropa gegeben, das Koselleck später als Gegenwelt der Sattelzeit brauchte. Die Annales haben Ähnliches am Feudalismus versucht; Brunner bleibt bei den Rechtsquellen. Die Belastung von 1939 gehört zur Wirkung, nicht in eine Fußnote. Wer Begriffsgeschichte nur als Lexikon kennt, hat das Land nicht gelesen, auf dem die Wörter noch nicht Staat hießen. Neben Vergangene Zukunft steht dieses Buch als der Boden, von dem aus die Moderne als Bruch erzählbar wird.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.