Federalist-Artikel Nr. 3

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Daten zum Buch
Deutscher Titel: Federalist-Artikel Nr. 3
Autor(en): John Jay
Herausgeber:
Erscheinungsort:
Verlag: C.H. Beck
Serie:
Erscheinungsjahr: 1787
Seitenanzahl: 8 Seiten
Originaltitel: The Federalist No. 3
Originalsprache: englisch
ISBN-10: 3406547540
ISBN-13/

EAN-Code:

9783406547546
Schlagwörter: Union, Völkerrecht, Sicherheit, Außenpolitik
Sachgebiete: Sachbuch, Politik
Rezensionen
Umschlag

Der Federalist-Artikel Nr. 3 ist der am 3. November 1787 im Independent Journal unter dem Namen Publius erschienene Aufsatz von John Jay, der zweite von ihm in der Reihe der später so genannten Federalist-Artikel. Der Titel setzt das Thema der Gefahren fremder Gewalt und fremden Einflusses fort. Jay, später erster Oberster Richter, wirbt um die Ratifizierung der Verfassung in New York, indem er die Sicherheit nach außen einer nationalen Regierung zutraut, nicht dreizehn Staaten oder drei oder vier Bünden. Zusammen mit den Nummern 2, 4 und 5 bildet der Text Jays ersten Block. Die deutsche Ausgabe von Angela und Willi Paul Adams hat ihn neben der Verfassung lesbar gemacht.

Inhalt

Jay schreibt gegen die Meinung, mehrere Konföderationen könnten den Frieden mit dem Ausland ebenso gut oder besser wahren als eine Union. Regierung ist unentbehrlich; die Frage ist, wem das Volk Rechte abtritt, damit Ruhe nach innen und außen möglich wird. Bis dahin hatte Amerika Verträge mit sechs fremden Staaten, darunter Seemächte, und ausgedehnten Handel mit Portugal, Spanien und Großbritannien. Den Frieden zu halten heiße, das Völkerrecht zu achten. Das gelinge einer nationalen Regierung besser als dreizehn Auslegungen desselben Vertrags. Jay richtet sich an Leser, die die Teilung für klug halten, und antwortet mit der Einheit der Rechtsprechung.

Die Behauptung entfaltet sich am Vorteil der Auswahl und der Unparteilichkeit. In einer nationalen Regierung sammelten sich die besten Köpfe aus allen Staaten; Verwaltung, Politik und Gerichtsbarkeit würden weiser und seltener durch Mangel an tauglichen Personen geschwächt. Verträge und einzelne Vertragsartikel, ebenso das Völkerrecht, würden immer gleichartig ausgelegt und ausgeführt, während dreizehn Staaten oder drei oder vier Bünde denselben Fall verschieden entscheiden würden. Örtliche Interessen und Parteiungen leiteten die Einzelregierungen; die nationale Rechtsprechung sei davon freier. Den Friedensvertrag mit Großbritannien von 1783 führt Jay als Probe an: absichtliche oder zufällige Verletzungen, die einen gerechten Krieg auslösen könnten, lasse eine Zentralgewalt eher vermeiden oder heilen. Die damalige Bundesregierung habe, anders als einzelne Staaten, noch keinen Indianerkrieg angezettelt. Die unmittelbare Nachbarschaft zu spanischen und französischen Gebieten gebe Grenzstaaten häufiger Anlass zur Fehde; der Bund könne unbeeinflusst von lokalem Stolz mäßigend eingreifen.

Unsicher wird das Stück, wo aus der nationalen Regierung schon die Weisheit folgt. Jay wirbt, und das Werben macht die Zentrale zur Stimme der Mäßigung, die Einzelstaaten zur Quelle des Leichtsinns. Die Verfassungsgegner lasen denselben Stoff umgekehrt: die Ferne der nationalen Instanz sei die Gefahr, nicht der Stolz der Grenze. Ureinwohner kommen nur als Gegenstand von Kriegen vor, die die Staaten angezettelt hätten. Der Ton ist der des Zeitungsaufsatzes, nüchterner als die geographische Feier der Nummer 2, noch ohne die Flotte der Nummer 4. Innerhalb der Federalist-Artikel liefert Jay die außenpolitische Klugheit: ein Recht, eine Auslegung, weniger Vorwand zum Krieg. Die Grenze, die er zieht – Union oder Demütigung wie in der Geschichte anderer zerrissener Völker –, ist ein Gründungsargument, keine Lehre der Vielfalt.

Einordnung

Neben Alexander Hamiltons Eröffnung und James Madisons Lehre von der Faktion steht Nummer 3 als der juristische Außenblick. Jay hat nur wenige Stücke beigesteuert; sie alle kreisen um Krieg, Vertrag und fremde Mächte. Wer die Reihe als Ganze liest, trifft hier den künftigen Richter, der Sicherheit als einheitliche Auslegung des Völkerrechts denkt. Charles A. Beard hat später die ganze Sammlung als ökonomisches Dokument gelesen; Jays dritte Nummer spricht von Frieden, meint aber auch den Handel, der Verträge braucht.

Geblieben ist der Satz, dass dreizehn Auslegungen desselben Vertrags den Krieg näherbringen als eine. Wer über Föderation, Grenzkonflikte und die Kraft einer zentralen Außenpolitik spricht, stößt auf Jays dritte Nummer. Die deutsche zweisprachige Ausgabe hat den werbenden Atem bewahrt. Er ist älter geworden und in jedem Streit um die Teilbarkeit der außenpolitischen Stimme lesbar.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.