Ernst-Wolfgang Böckenförde (1930–2019), in Kassel geboren, hat der Bundesrepublik den Satz gegeben, an dem die Staatslehre nach dem Grundgesetz hängt: der freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Staat, Gesellschaft, Freiheit von 1976 sammelt die Aufsätze, in denen das Diktum steht.
Leben
Böckenförde war Schüler von Carl Schmitt und Richter des Bundesverfassungsgerichts, katholisch und sozialstaatlich, ein Jurist, der die Verfassung gegen ihre eigenen Allüren dachte. Der Umweg ist genau diese Doppeladresse: Wer Schmitt gelesen hat und das Grundgesetz hüten soll, muss sagen, wovon Freiheit zehrt, ohne den Souverän der Ausnahme zurückzuholen. Er starb in Freiburg.
Wirkung
Böckenförde hat Säkularisierung nicht als Verlustbilanz geschrieben, sondern als Bedingung des liberalen Staates – und zugleich als dessen Grenze: Religion, Sitte, Bürgersinn kann das Recht nicht herstellen. Gegen Schmitt setzt er die Verfassung, die sich nicht selbst begründet; gegen den bloßen Positivismus setzt er die Voraussetzungen. Wer seither über Verfassungspatriotismus spricht, spricht in diesem Register.
Gelesen wird der Satz als Warnung vor dem nackten Staat und als Einladung, die Kirche wieder zur Stütze zu machen. Beides verkürzt. Wer Böckenförde nur als Schmitt-Schüler entsorgt, unterschlägt das Verfassungsgericht; wer nur das Diktum zitiert, hat die Aufsätze nicht gelesen.
Werke
In Auswahl außerdem: Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, die verfassungsrechtlichen Abhandlungen.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.