Die Diktatur

Carl Schmitt · 1921 · Sachbuch, Politik


Das Werk
Deutscher Titel: Die Diktatur
Autor(en): Carl Schmitt


Originalsprache: deutsch
Erstveröffentlichung: 1921
Schlagwörter: Diktatur, Souverän, Ausnahme, Kommissar
Sachgebiete: Sachbuch, Politik
Greifbare Ausgabe
Verlag: Duncker & Humblot


Umfang dieser Ausgabe: 256 Seiten
ISBN: 9783428125333
Verweise


Die Diktatur. Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf erschien 1921 bei Duncker & Humblot. Carl Schmitt unterscheidet die kommissarische Diktatur, die eine Verfassung rettet, von der souveränen, die eine neue setzt – und schreibt damit, zwei Jahre nach dem Versailler Frieden und mitten in der Republik, ein Lehrbuch der Ausnahme, das er später auf die Seite der Nationalsozialisten gestellt hat.

Inhalt

Schmitt holt die Diktatur aus dem Schimpfwort zurück in die Staatslehre. Rom kennt den befristeten Beauftragten, der die Ordnung wiederherstellt und geht; die Neuzeit kennt daneben den Souverän, der im Ernstfall das Recht selbst hervorbringt. Die kommissarische Diktatur bleibt an einen Auftrag gebunden; die souveräne kennt keinen Auftrag über sich. Zwischen beiden liegt der moderne Staat, der sich im Ausnahmezustand zeigt: Nicht die Norm erklärt die Ausnahme, die Ausnahme erklärt die Norm. Wer nur das Gesetz kennt, kennt den Staat nicht, der das Gesetz tragen oder aufheben kann.

Die historische Linie führt durch Absolutismus, französische Revolution und die Diktatur des Proletariats, die Schmitt als Form ernst nimmt, nicht als Schreckbild allein. Marx und Trotzki erscheinen nicht als Fremdkörper der Staatslehre, sondern als Theoretiker einer souveränen Diktatur, die die bürgerliche Legalität zerbricht, um eine neue zu setzen. Die Weimarer Verfassung mit ihrem Artikel 48 steht im Raum, ohne schon den späteren Missbrauch auszusprechen. Schmitt schreibt gegen den Liberalismus, der die Ausnahme leugnet und sie deshalb unvorbereitet erleidet.

Der Ton ist gelehrt, lateinisch, juristisch – und politisch. 1921 ist noch nicht 1933; die Parteinahme ist schon die für die Entscheidung gegen das parlamentarische Gespräch. Wer die Diktatur als zeitweilige Technik der Rettung denkt, kann sie als Dauerform der Neugründung denken. Schmitt hat diesen Schritt 1933 vollzogen. Das Buch von 1921 liefert die Begriffe, nicht den Parteieintritt; es macht den Parteieintritt juristisch sprechbar.

Einordnung

Vor dem Begriff des Politischen und der Verfassungslehre steht hier das Archiv der Ausnahme. Die Unterscheidung kommissarisch/souverän bleibt in der Staatslehre, weil Demokratien Ausnahmerechte kennen und Diktaturen sich als Rettung tarnten. Das entschuldigt Schmitt nicht. Er hat 1933 die souveräne Diktatur der Nationalsozialisten gerechtfertigt, den Röhm-Mord juristisch gewendet und jüdische Kollegen aus dem Recht geschrieben. Wer Die Diktatur nur als begriffsgeschichtliche Glanzleistung liest, unterschlägt, wozu die Begriffe dienten. Wer sie nur als NS-Text von 1921 entsorgt, unterschlägt, dass die Republik selbst den Artikel 48 hatte und dass die offene Ordnung die Ausnahme benennen muss, ohne sie zu lieben.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.