Wissen und Eigentum. Geschichte, Recht und Ökonomie stoffloser Güter
Daten zum Buch | |
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Deutscher Titel: | Wissen und Eigentum. Geschichte, Recht und Ökonomie stoffloser Güter |
Autor(en): | |
Herausgeber: | Jeanette Hofmann |
Erscheinungsort: | Bonn |
Verlag: | Bundeszentrale für politische Bildung |
Serie: | |
Erscheinungsjahr: | 2006 |
Seitenanzahl: | 354 Seiten |
Originaltitel: | - |
Originalsprache: | Deutsch |
ISBN-10: | 3893316825 |
ISBN-13/
EAN-Code: |
978-3893316823 |
Schlagwörter: | Medien, Urheberrecht, Digitales Dilemma |
Sachgebiete: | Sachbuch |
Rezensionen | |
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Der Sammelband Wissen und Eigentum. Geschichte, Recht und Ökonomie stoffloser Güter, herausgegeben von Jeanette Hofmann, versammelt insgesamt 15 Texte, die sich mit dem Problems des Urheberrechts im digitalen Zeitalter, dem sog. digitalen Dilemma, auseinandersetzen. Das Buch ist in 6 Blöcke unterteilt, wobei sowohl die Geschichte und Theorie des Urheberrechts behandelt werden als auch technische und rechtliche Rahmenbedingungen dargestellt werden. Auch auf die Auswirkungen des Digitalen Dilemmas auf Kunst und Kultur und die Geschäftsmodelle wird eingegangen.
Besonders hervorzuheben ist etwa der Artikel des Historikers Hannes Siegrist, der die Geschichte des geistigen Eigentums vom 16. Jahrhundert bis heute beschreibt und dabei darauf hinweist, dass der freie Buchmarkt gegen eine ständische Gesellschaft durchgesetzt worden sei, das Urheberrecht also ursprünglich eine emanzipatorische Wirkung gehabt habe. (66 und 70) Zudem behandelt Siegrist die Genese des modernen Autors, dessen Konzept sich erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts durchgesetzt habe (69). Interessant ist auch Siegrists Hinweis, dass es bereits im 19. Jahrhundert einen Streit um das Urheberrecht gegeben habe, in dem es um die Ausweitung von Schutzfristen gegangen sei. Viele namhafte Autoren, darunter etwa Goethe oder Victor Hugo sprachen sich zum Schutz des Autors für eine Verlängerung der Schutzfristen aus, anderen polemisierten dagegen mit dem Hinweis, dass auf diese Weise "geistige Erbhöfe" geschaffen würden. Ein Streit, der heute mit ganz ähnlichen Argumenten geführt wird. (70)