Autor:Jakob Sprenger

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Jakob Sprenger (um 1435–1495), Dominikaner aus Rheinfelden, steht auf dem Titelblatt des Hexenhammers, des Handbuchs, das Hexenprozessen Begründung und Verfahren lieferte. Ob er mitgeschrieben hat, gilt heute als zweifelhaft; der Name hat den Schaden mitgetragen. In Europa wurden danach Zehntausende als Hexen hingerichtet, überwiegend Frauen.

Leben

Geboren am Hochrhein, stieg Sprenger im Predigerorden auf: Lektor, Prior, 1481 Mitinquisitor für die Kirchenprovinzen Mainz, Trier und Köln, später Dekan der Kölner theologischen Fakultät. Der Umweg, der das Werk erklärt, ist nicht eine eigene große Schrift, sondern die Autorität, die Heinrich Institoris sich lieh. Institoris, nach dem gescheiterten Innsbrucker Prozess, setzte Sprengers Namen und eine zurechtgebogene Kölner Zustimmung vor den Druck von 1487. Sprenger starb 1495 in Straßburg.

Wirkung

Der Hexenhammer verschmolz verstreuten Volksglauben zu einem Verbrechenstyp und lieferte Richtern eine Prozessordnung, aus der kaum jemand lebend herauskam: geheime Zeugen, Folter als Fortsetzung, Widerruf als Rückfall. Wer die Existenz von Hexen bestritt, war selbst verdächtig. Die Frauenfeindschaft des Buches ist selbst für seine Zeit auffällig.

Die Forschung nimmt Institoris als treibenden Verfasser und Sprenger als den berühmteren Namen auf dem Blatt. Das beschönigt nichts. Gedruckte Systematik richtet etwas an, wenn Behörden sie befolgen; bis 1669 kamen etwa dreißig Auflagen. Andere Handbücher traten später an die Stelle, die Höhepunkte der Verfolgung lagen nach Sprengers Tod. Der Schaden des Titels, unter dem das Verfahren wanderte, bleibt.

Werke

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.