Staat, Gesellschaft, Freiheit
| Das Werk | |
|---|---|
| Deutscher Titel: | Staat, Gesellschaft, Freiheit |
| Autor(en): | Ernst-Wolfgang Böckenförde
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| Originalsprache: | deutsch |
| Erstveröffentlichung: | 1976 |
| Schlagwörter: | Säkularisierung, Verfassung, Grundgesetz, Voraussetzungen |
| Sachgebiete: | Sachbuch, Recht |
| Greifbare Ausgabe | |
| Verlag: | Suhrkamp |
| Serie: | Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft |
| Umfang dieser Ausgabe: | 355 Seiten |
| ISBN: | 9783518076910 |
| Verweise | |
Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht ist die 1976 bei Suhrkamp erschienene Aufsatzsammlung von Ernst-Wolfgang Böckenförde. Darin steht der Satz, an dem die deutsche Staatslehre nach dem Grundgesetz hängt.
Inhalt
Böckenförde versammelt Studien zur Staatstheorie, zur Säkularisierung und zum Verfassungsrecht der Bundesrepublik. Der berühmte Satz – der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann – stammt aus dem Aufsatz über die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation. Freiheit braucht Bürgersinn, Religion, Sitte, die das Recht nicht herstellen kann, ohne sich selbst aufzuheben. Der Staat, der diese Voraussetzungen erzwingen wollte, wäre nicht mehr freiheitlich.
Das Buch ist keine Systemschrift. Es denkt gegen Carl Schmitt, ohne ihn zu verleugnen: die Verfassung bindet, die Ausnahme ist nicht das Wesen des Politischen, und doch bleibt die Frage, wovon Bindung zehrt. Gegen den bloßen Positivismus setzt Böckenförde die Voraussetzungen; gegen die politische Theologie setzt er die Säkularisierung als Gewinn und als Grenze. Der Verfassungsrichter schreibt als Theoretiker, der weiß, was ein Gericht nicht anordnen kann.
Wer das Diktum nur als Warnung vor dem nackten Staat liest, findet die Einladung, die Kirche wieder zur Stütze zu machen. Wer es nur als Einladung liest, unterschlägt die Härte: der Staat darf den Glauben nicht verordnen. Die Aufsätze zum Sozialstaat, zur Demokratie, zur Unterscheidung von Staat und Gesellschaft tragen denselben Gedanken in die Dogmatik.
Einordnung
Wer seither über Verfassungspatriotismus spricht, spricht in diesem Register, oft ohne Böckenförde zu nennen. In Staatslehre: 20. Jahrhundert und in Politik: Deutschland steht die Sammlung als Schluss der Weimarer Lehre nach dem Grundgesetz. Habermas’ Faktizität und Geltung bindet das Recht anders an die Demokratie; Forsthoffs Industriegesellschaft unterläuft die Verfassung von der Technik her.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.
