Sechs Bücher über den Staat

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Daten zum Buch
Deutscher Titel: Sechs Bücher über den Staat
Autor(en): Jean Bodin
Herausgeber:
Erscheinungsort:
Verlag: Beck
Serie:
Erscheinungsjahr: 1576
Seitenanzahl: 635 Seiten
Originaltitel: Les six livres de la République
Originalsprache: französisch
ISBN-10: 3406083259
ISBN-13/

EAN-Code:

9783406083259
Schlagwörter: Souveränität, Monarchie, Familie, Bürgerkrieg
Sachgebiete: Sachbuch, Politik
Rezensionen
Umschlag

Sechs Bücher über den Staat (französisch Les six livres de la République) erschienen 1576 und sind das Hauptwerk des Juristen Jean Bodin. Es gilt als erstes großes staatstheoretisches Buch in französischer Sprache und als Gründungstext der Lehre von der Souveränität. Bodin will eine Monarchie, die rechtlich gebunden und gezügelt ist und dem Monarchen doch die höchste, dauerhafte Befehlsgewalt lässt. Hintergrund sind die Religionskriege nach dem Tod Heinrichs II., eine Krone, die zwischen den Parteien schwankte und als oberste Schlichtungsinstanz unglaubwürdig wurde. 1586 folgte eine vom Autor erweiterte lateinische Fassung. Die deutsche Ausgabe bei Beck hat die Stoffmasse in zwei Bänden vorgelegt.

Inhalt

Bodin schreibt gegen die Monarchomachen, die den unbeschränkten Herrschaftsanspruch der Fürsten bestreiten, und gegen Niccolò Machiavelli, dem er vorwirft, mit der Lehre, der Fürst habe allein das Wohl seines Staates zu verfolgen, die Tyrannis zu empfehlen. Der Staat ist ihm die rechtmäßige Leitung vieler Haushalte und dessen, was sie gemeinsam haben, ausgestattet mit höchster Gewalt. Die Familie ist Ursprung und Vorbild: wie das Hausoberhaupt über Frauen, Kinder und Gesinde gebietet, so der Souverän über den öffentlichen Bereich. Bürger sind freie Untertanen unter seiner Gewalt; Frauen, Kinder, Sklaven und Fremde bleiben unfrei. Souveränität heißt höchste Befehlsgewalt, vor allem unbeschränktes Gesetzgebungsrecht, absolut und dauerhaft. Über dem Souverän stehen nur Gott und das Naturrecht.

An den Merkmalen der Souveränität entfaltet sich die Behauptung. Der Herrscher erlässt Gesetze für alle, entscheidet über Krieg und Frieden, ernennt die obersten Amtsträger, ist höchste Rechtsinstanz, begnadigt, fordert Treue, prägt Münzen, setzt Maße und gewährt Vorrechte. An eigene Gesetze ist er rechtlich nicht gebunden, politisch soll er sie halten; einfordern können die Untertanen das nicht. Steuern und Privateigentum begrenzen ihn außer in Notlagen. Bodin kennt drei Staatsformen nach dem Inhaber der Souveränität – Monarchie, Aristokratie, Demokratie – und verwirft Mischformen; wechseln kann die Regierungsweise: legitim, despotisch, tyrannisch. Die legitime Monarchie, in der der Fürst das Naturrecht achtet und Eigentum schützt, ist der Idealstaat. Gegen den Tyrannen dürfen Untertanen sich nicht erheben; nur ein auswärtiger Souverän darf ihn richten. Flucht, Versteck oder Selbsttötung bleiben dem Einzelnen.

Unsicher wird das Buch, wo die Absolutheit der Befehlsgewalt und die Bindung an Gott, Naturrecht, Verträge und Eigentum zusammenbestehen sollen. Bodin weiß aus eigener Amtstätigkeit, dass selbst ein gottesfürchtiger Herrscher die Tugend im Amt schwer bewahrt. Der Naturzustand vor dem Staat ist Kampf der Familienhäupter, nicht der vereinzelten Menschen wie später im Leviathan. Staaten entstehen durch Gewalt oder durch Unterwerfung der Schwachen unter den Schutz der Stärkeren; sie steigen, blühen und wandeln sich. Religion gilt als Fundament des Gehorsams, ohne dass Bodin eine bestimmte durchsetzt: der größte Aberglaube sei weniger schlimm als Gottesleugnung. Äußere Feinde können innere Unruhen binden. Im sechsten Buch siegt die Monarchie, weil nur einer wahrhaft entscheiden kann; demokratische Gleichheit widerspreche der Natur. Die Stofffülle – rund zwei Drittel sind historische Beispiele – trägt die Theorie und macht sie unübersichtlich.

Einordnung

Ohne Bodin bleibt die neuzeitliche Rede von Souveränität ohne ihren klassischen Ort. Die Discorsi und Der Fürst hatten republikanische Tatkraft und neue Herrschaft beschrieben; Bodin antwortet aus dem Bürgerkrieg mit der unteilbaren höchsten Gewalt. Thomas Hobbes wird den Naturzustand auf die Einzelnen ausdehnen und den Vertrag härter fassen; Immanuel Kant wird in den Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre die gesetzgebende Gewalt dem vereinigten Volkswillen zuweisen. Rousseaus Gemeinwille steht in dieser Linie und gegen sie.

Das Missverständnis, Bodin predige die Willkür des Herrn, entsteht, wo man die Schranken von Naturrecht und Eigentum unterschlägt. Das gegenteilige Missverständnis, er sei schon Liberaler, unterschlägt das Verbot des Widerstands und die Unfreiheit im Haus. Wer über Staat, Gesetz und unteilbare Letztentscheidung spricht, hat in den sechs Büchern die Gründungsurkunde – enzyklopädisch, parteilich für die legitime Monarchie, und geschrieben, damit der Bürgerkrieg eine Instanz über den Parteien behält.

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