Briefregister Gregors
| Das Werk | |
|---|---|
| Deutscher Titel: | Briefregister Gregors |
| Autor(en): | Gregor der Große |
| Originaltitel: | Registrum epistolarum Gregorii |
| Originalsprache: | lateinisch |
| Erstveröffentlichung: | 590 |
| Schlagwörter: | Papstbriefe, Register, Langobarden, Patrimonium |
| Sachgebiete: | Sachbuch, Geschichte |
| Greifbare Ausgabe | |
| Verlag: | Brepols |
| Serie: | Corpus Christianorum |
| Umfang dieser Ausgabe: | 1174 Seiten |
| ISBN: | 9782503014012 |
| Verweise | |
Das Briefregister Gregors (lateinisch Registrum epistolarum Gregorii) ist das Ausgangsregister der päpstlichen Kanzlei unter Gregor dem Großen und enthält nahezu alle Schreiben, die er zwischen 590 und 604 als Bischof von Rom versandte. Das Original im Lateran ist verloren; erhalten sind 851 Briefe, die sich mit ungewöhnlicher Sicherheit rekonstruieren lassen. Es ist eines der wenigen päpstlichen Register vor 1198, dessen Aufbau bekannt ist: vierzehn Bücher nach Indiktionen, auf Papyrus, zeitnah geführt. Die kritische Ausgabe von Dag Norberg im Corpus Christianorum und die ältere der Monumenta Germaniae Historica machen den Bestand lesbar. Das Register zählt als Quelle für Gregors Pontifikat und für Italien zur Zeit des Langobardenreichs.
Inhalt
Das Register ist gegen die Vorstellung geschrieben, päpstliche Herrschaft dieser Jahre sei vor allem Lehre oder Heiligkeit gewesen. Die Briefe sind überwiegend Reskripte: Antworten auf Rechtsersuchen, die einen Einzelfall entscheiden und zugleich als dauernde Rechtsquelle gelten sollen. Gregor schreibt ein schlichteres Latein als andere Kirchenväter, zitiert die Bibel häufiger als die Klassiker und überlässt die kunstvolle Prosa oft dem Scrinium, der rhetorisch geschulten Kanzlei. Empfänger reichen von Jerusalem bis Britannien; die Mehrzahl sitzt in der Nähe Roms. Wichtige Partner sind der oströmische Kaiser und dessen Familie, der Patriarch von Konstantinopel, der Exarch von Ravenna und langobardische Herrscher. Mit adeligen Frauen am Hof wechselt Gregor über den Glauben; mit denselben Kreisen verhandelt er die Verteidigung Roms.
Die Behauptung des Alltags entfaltet sich an Verwaltung und Streit. Die Kirche war der größte Grundbesitzer Italiens; die Patrimonien, mit Schwerpunkt auf Sizilien, umfassten Land, Sklaven und ganze Ortschaften. Gregor entscheidet Personalfragen, mahnt Bischöfe, zitiert sie nach Rom, greift in die Besetzung von Ravenna, Iustiniana Prima, Salona und sizilischen Stühlen ein, mit wechselndem Erfolg. Er fördert Klöster, besonders auf Sizilien. Theologisch gehen die Briefe den Nachwirkungen des Dreikapitelstreits und dem Schisma von Aquileia nach, in Numidien dem Umgang mit Donatisten. In liturgischen und kirchenrechtlichen Fragen – Immersionstaufe in Spanien, Inzestverbote bei den neu missionierten Angelsachsen – verteidigt er eine gewisse Vielfalt der örtlichen Praxis. Gelegentlich spricht er von der eigenen Krankheit. Die Briefe sind Politik in krisenhafter Zeit: Kooperation und Konflikt mit Kaiser, Exarch und den anderen Patriarchen der Pentarchie.
Unsicher wird der Bestand, wo er vollständig scheint. Schon das lateranensische Ausgangsregister enthielt nicht alle Schreiben; aus der ungleichen Dichte der Pontifikatsjahre schätzt man den Verlust auf sechzig Prozent oder mehr. Alle Handschriften gehen nach Paul Ewald auf drei mittelalterliche Sammlungen zurück: den hadrianischen Auszug mit 686 Einträgen, die Sammlung der zweihundert Briefe und die Collectio Pauli des Paulus Diaconus. Kanones-Sammlungen haben kürzeste Bruchstücke aufgenommen, bis ins Decretum Gratiani; Fälschungen zugunsten des Mönchsstandes bezeugen die Autorität ebenso wie die echten Stücke. Der Ton der Briefe schwankt zwischen Kanzlei und persönlichem Wort. Gegenposition bleibt jede Papstgeschichte, die Gregor nur als Autor der Moralia oder der Dialoge liest und den Verwalter der Güter unterschlägt.
Einordnung
Neben den Werken der Kirchenväter ist das Register die politische Auskunft: wie Rom unter Langobardendruck, kaiserlichem Misstrauen und riesigem Besitz regiert wurde. Beda Venerabilis benutzte Ausfertigungen, Johannes Diaconus den hadrianischen Auszug; vom neunten Jahrhundert an wanderte Gregor in das kirchliche Recht. Die editio princeps erschien vor 1477 in Augsburg; die Mauriner, dann Ewald und Ludo Hartmann in den Monumenta, schließlich Norberg 1982 haben den Text jeweils neu begründet. Norberg gilt als die bessere Ausgabe, die Monumenta bleiben wegen der historischen Erläuterungen in Gebrauch.
Geblieben ist die Zitierweise nach Buch und Nummer, unabhängig von der Edition. Wer über das frühe Papsttum, über Reskripte und über die Verwaltung kirchlichen Grundbesitzes spricht, kommt an diesem Register nicht vorbei. Es ist keine geschlossene Lehre, sondern ein Amt, das sich in Antworten erhält. Die lateinische Ausgabe hat den administrativen Atem bewahrt; er ist älter geworden und für die Spätantike Italiens unersetzlich.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.
