Der Doppelstaat

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Ernst Fraenkel · 1941 · Sachbuch, Politik
Das Werk
Deutscher Titel: Der Doppelstaat
Autor(en): Ernst Fraenkel
Originaltitel: The Dual State
Originalsprache: englisch
Erstveröffentlichung: 1941
Schlagwörter: Diktatur, Recht, Nationalsozialismus, Ausnahme
Sachgebiete: Sachbuch, Politik
Greifbare Ausgabe
Verlag: Fischer Taschenbuch
Erscheinungsort: The Dual State
Umfang dieser Ausgabe: 272 Seiten
ISBN: 9783596243051
Verweise
Umschlag

Der Doppelstaat ist die 1941 in New York erschienene Studie des Juristen Ernst Fraenkel über die Herrschaftsordnung des Nationalsozialismus. Die deutsche Fassung kam erst 1974 heraus, rückübersetzt aus dem Englischen. Fraenkel unterscheidet den Normenstaat, in dem Gesetze, Verträge und Eigentum noch gelten, vom Maßnahmenstaat, in dem politische Zweckmäßigkeit jede Garantie durchbricht. Er schreibt gegen die Vorstellung, im Deutschen Reich habe sich das herkömmliche Recht wenigstens teilweise erhalten. Das Buch ist die einzige umfassende Analyse des NS-Staates, die zwischen 1933 und 1945 im Land selbst erarbeitet und dann ins Exil gerettet wurde.

Inhalt

Fraenkel hatte bis 1938 in Berlin als Anwalt Regimegegner vertreten und heimlich an einem Manuskript gearbeitet, das er später Urdoppelstaat nannte. Zeitungsberichte, Verordnungen, Urteile und die eigene Praxis lieferten das Material. 1937 erschien unter Decknamen der Aufsatz »Das Dritte Reich als Doppelstaat«. Das Manuskript wurde in französischem Diplomatengepäck außer Landes gebracht; in den Vereinigten Staaten überarbeitete Fraenkel es, milderte politisch scharfe Passagen und ließ Edward Shils übersetzen. Der englische Text, The Dual State, ist also nicht dasselbe Buch wie die Berliner Urfassung: Aus einer Schrift in deutscher juristischer Fachsprache, die auch kämpfen sollte, wurde eine politologische Analyse für ein angloamerikanisches Publikum.

Das Herrschaftssystem zerfällt nicht in Partei und Staat, sondern durchzieht alle öffentlichen Stellen als Doppelung. Im Normenstaat bleiben Gerichte, Verwaltungsakte und das Vertragsrecht in Kraft, soweit sie die privatkapitalistische Ordnung berechenbar halten; das Eigentum ist geschützt, nur nicht das der Juden, die außerhalb jeder Norm stehen. Im Maßnahmenstaat herrscht unbeschränkte Gewalt, »nach Lage der Sache« entschieden, ohne rechtliche Schranke. Was als politisch gilt und damit dem Maßnahmenstaat zufällt, bestimmen nicht Gerichte, sondern politische Instanzen. Im Zweifel setzt sich der Maßnahmenstaat durch; die Judenverfolgung ist das zentrale Beispiel. Fraenkel nennt die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 die Verfassungsurkunde des Dritten Reiches. Die Ausnahme wird nicht als vorübergehender Bruch gedacht, sondern als dauernde Umwandlung der Ordnung. Großindustrie und NSDAP stehen in einer Symbiose: Der Normenstaat sichert das Kapital, der Maßnahmenstaat räumt politische Gegner und rassisch Ausgeschlossene aus dem Weg.

Der zweite und dritte Teil gelten der Rechtslehre und der Rechtswirklichkeit. Fraenkel grenzt sich von Carl Schmitt ab, dem »Kronjuristen«, der die Entscheidung über den Ausnahmezustand zum Merkmal der Souveränität machte. Schmitt denkt in starren Gegensätzen von Freund und Feind; Fraenkel beschreibt eine Dynamik, in der sich die Ausnahme immer weiter in den Normenstaat hineinfrisst. Nach Kriegsbeginn, meinte er später, sei aus dem Doppelstaat der Unstaat geworden, den Franz Neumann als Behemoth beschrieben hat. Ob das zutrifft, bleibt im Buch selbst eine offene Stelle: Fraenkel untersucht vor allem die Vorkriegsjahre und weiß, dass sein Schema die Vernichtungspolitik der vierziger Jahre nicht mehr trägt. Der Ton ist nüchtern, fast schulmäßig, und gerade darin scharf: Er nimmt das NS-Recht ernst, statt es als bloße Fassade abzutun.

Einordnung

In den Vereinigten Staaten wurde The Dual State rasch gelesen; in Deutschland blieb es nach 1945 lange unauffindbar. Karl Dietrich Bracher nannte es grundlegend und ging nicht weiter darauf ein; Martin Broszat erwähnte es am Rande. Erst die deutsche Ausgabe von 1974 machte Normenstaat und Maßnahmenstaat zu festen Begriffen der Zeitgeschichte. Sie halfen, das Bild eines einheitlichen Führerstaates aufzulösen und eine vielköpfige Herrschaft zu beschreiben, in der Behörden gegeneinander arbeiteten und doch gemeinsam töteten. Das Bundessozialgericht ordnete 1991 die Todesurteile der Wehrmachtsgerichte dem Maßnahmenstaat zu. Hans-Ulrich Wehler hat Fraenkels Doppelung an Max Webers charismatische Herrschaft angeschlossen: Neben der Bürokratie steht die außerordentliche Entscheidung, und beide brauchen einander.

Die Kritik setzt an zwei Stellen an. Michael Wildt hat widersprochen, der Maßnahmenstaat habe den alten Normenstaat zerschlagen, aber keinen Unstaat erzeugt, sondern eine neue, rassistische Rechtsordnung für die »Volksgenossen«. Andere haben das Begriffspaar auf den Stalinismus und auf die DDR übertragen; Gesine Schwan hielt »Unrechtsstaat« für ungenau und den Doppelstaat für treffender, weil die SED das Recht jederzeit aussetzen konnte. Wer das Buch als bloße NS-Studie liest, verfehlt, dass Fraenkel eine Theorie der Diktatur schreibt: wie eine Ordnung zugleich Recht bleibt und das Recht zur Waffe macht. Neben Franz Neumanns Behemoth und der Dialektik der Aufklärung gehört der Doppelstaat zu den wenigen Analysen, die aus der Innenansicht des Landes selbst kommen.


Ideen

Herrschaft

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.