Das Lexikon der Justizirrtümer. Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
| Daten zum Buch | |
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| Deutscher Titel: | Das Lexikon der Justizirrtümer. Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler |
| Autor(en): | Hans-Dieter Otto |
| Herausgeber: | |
| Erscheinungsort: | |
| Verlag: | Ullstein |
| Serie: | |
| Erscheinungsjahr: | 2003 |
| Seitenanzahl: | 512 Seiten |
| Originaltitel: | - |
| Originalsprache: | deutsch |
| ISBN-10: | 3548364535 |
| ISBN-13/
EAN-Code: |
9783548364537 |
| Schlagwörter: | Fehlurteil, Justiz, Strafrecht, Opfer |
| Sachgebiete: | Sachbuch, Recht |
| Rezensionen | |
Das Lexikon der Justizirrtümer. Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler ist das 2003 bei Ullstein erschienene Sachbuch von Hans-Dieter Otto. Der Berliner Jurist, in der Versicherungswirtschaft tätig und in Ahrensburg lebend, sammelt gut 167 Fehlurteile und ein Kapitel über allgemeine Irrtümer zum Strafrecht: Verhaftung aus dem Leben, Jahre hinter Gittern, später der Beweis der Unschuld, eine kleine Entschädigung, der Riss in der Biographie. Der Band wurde ein Verkaufserfolg in Deutschland und Österreich und hat Ottos spätere Bücher über Mordprozesse und ungesühnte Taten erst getragen. Er ist kein Irrtumslexikon der Stammtischsätze, sondern ein Kabinett der Verfahren, die falsch ausgegangen sind.
Inhalt
Otto schreibt gegen den Satz, Irren sei menschlich, wo Justitia nicht Mensch sein darf. Der Richter habe das Recht zu irren nicht; unvermeidbare Justizirrtümer gebe es nicht, nur vermeidbare, und dreizehn Quellen der Fehler, darunter das Fehlen einer Sammlung, an der man Ursachen ablesen könnte. Genau diese Sammlung will das Buch sein. Jeder Fall erzählt den Sachverhalt, das Urteil, die spätere Richtigstellung, oft knapp, aus der Perspektive dessen, der es hinterher besser weiß. Nicht immer ist die Ursache ein Irrtum im engeren Sinn; Otto nennt auch Rechtsbeugung, die im Bewusstsein geschah. Hartnäckige Ermittler stehen im Untertitel, weil mancher Fall nur kippt, wenn jemand nicht aufhört.
Die Sammlung lässt den Leser erschauern und bietet, so der Klappentext, wenig Grund zur Beruhigung. Gegenposition ist jede Strafrechtslehre, die denselben Stoff als unvermeidbares Risiko der Beweisaufnahme nimmt, und jede Reformdebatte, die aus Einzelfällen ein System macht, ohne Ottos Rezepte zu teilen. Otto bleibt Ankläger der Praxis. Wer nur die spektakulären Namen sucht, findet sie und verfehlt die kleinen Verfahren, in denen niemand berühmt wurde und trotzdem Jahre verlor. Wer nur die Moral sucht, verfehlt die Stellen, an denen ein Gutachten, ein Zeuge, eine Voreiligkeit den Ausschlag gab. Lexikon der Rechtsirrtümer berichtigt, was Laien falsch glauben; Otto berichtet, was Gerichte falsch entschieden.
Unsicher wird der Band, wo die nachträgliche Gewissheit den damaligen Stand der Beweise zudeckt und wo 512 Seiten die Wiederholung zur Dunkelkammer machen. Ein Lexikon der Opfer erzeugt Empörung und nicht immer Urteilskraft. Wer das Buch als Beweis liest, die Justiz sei im Kern verbrecherisch, hat Otto als Waffe gebraucht. Wer es nur als Kriminalspannung liest, unterschlägt die Behauptung, dass jeder dieser Fälle vermeidbar gewesen sei. Die Folgebände haben den Stoff auf Mord und ungesühnte Taten verengt; das Lexikon von 2003 bleibt die breite Klage.
Einordnung
Otto hat dem deutschen Taschenbuch eine Justizirrtumskunde gegeben, die nicht den Paragraphen, sondern das zerstörte Leben in den Mittelpunkt stellt. Der Band steht neben einer älteren Literatur der Fehlurteile und neben dem Fernsehen, das denselben Stoff als Wiederaufnahme-Drama braucht. Er hat die öffentliche Rede über Unschuldige geschärft, ohne das Fach Strafrecht zu verschieben. Wer nach Otto ein Urteil für unumstößlich hält, hat die Sammlung nicht gelesen. Ahrensburg bleibt der Wohnort; die Fälle sind die der Republik.
Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.
