Autor:Alfred Hoche

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Alfred Hoche (1865–1943), in Wildenhain geboren, hat als Psychiater der Tötung behinderter Menschen den Anschein einer ärztlichen Pflicht gegeben. Zusammen mit dem Strafrechtler Karl Binding veröffentlichte er 1920 Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens – ein kurzes Gutachten, das später Aktenzeichen lieferte.

Leben

Nervenarzt, zuletzt Ordinarius in Freiburg. Binding starb vor dem Erscheinen; Hoche lieferte den medizinischen Teil und das Wort von den „Ballastexistenzen“. Die Schrift blieb zunächst ein akademischer Skandal der jungen Republik, gesetzlich wurde daraus nichts. Hoche trat nicht in die NSDAP ein und erlebte die Krankenmorde als alter Mann in Baden-Baden, wo er 1943 starb. Die Distanz zur Partei ändert nichts am Text: Er hatte die Tat von der Moral auf die Verwaltung verschoben.

Wirkung

Kein zweites Buch dieser Kürze hat so genau datierbaren Schaden angerichtet. Binding argumentierte vom Ende der Strafe her, Hoche von der Kostenrechnung der Klinik: Wer unheilbar und ohne Gegenleistung lebe, dessen Tötung sei keine Mordtat, sondern Entlastung. Die Mischung aus Barmherzigkeit und Buchhaltung hat die Formulare der Tötungsanstalten lesbar gemacht.

Als die Nationalsozialisten 1939 die Ermordung von Kranken organisierten, lag die Begründung fertig. Die Aktion T4 tötete über siebzigtausend Menschen; die Gaskammern, die in Grafeneck, Hadamar und Hartheim erprobt wurden, wanderten nach Osten. Die T4-Ärzte kannten Binding und Hoche. Wer 1920 „lebensunwert“ in ein Gutachten schreibt, hat das Wort geliefert, unter dem später getötet wurde.

Werke

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.