Über die Ursprünglichkeit des Judentums

Flavius Josephus · 97 · Sachbuch, Religionswissenschaft
Das Werk
Deutscher Titel: Über die Ursprünglichkeit des Judentums
Autor(en): Flavius Josephus
Herausgeber: Folker Siegert
Originaltitel: Περὶ τῆς τῶν Ἰουδαίων ἀρχαιότητος
Originalsprache: griechisch
Erstveröffentlichung: 97
Schlagwörter: Judentum, Apologie, Alter, Gesetz
Sachgebiete: Sachbuch, Religionswissenschaft
Greifbare Ausgabe
Verlag: Vandenhoeck & Ruprecht
Serie: Schriften des Institutum Judaicum Delitzschianum
Umfang dieser Ausgabe: 429 Seiten
ISBN: 9783525542064
Verweise

Über die Ursprünglichkeit des Judentums, in den Handschriften auch Contra Apionem (Gegen Apion), ist die um 97 nach Christus entstandene Verteidigungsschrift von Flavius Josephus. Sie will beweisen, dass das jüdische Volk älter, gesetzestreuer und den Griechen überlegen sei, und den in Rom umlaufenden Verleumdungen den Boden entziehen. Der von Hieronymus eingeführte Titel Contra Apionem führt in die Irre: Nur ein Viertel des zweiten Buches gilt dem alexandrinischen Grammatiker Apion. Eusebius und Origenes nannten das Werk noch Über das Alter der Juden. Die Überlieferung ist lückenhaft; Folker Siegerts zweibändige Ausgabe von 2008 kollationiert erstmals die gesamte Bezeugung, griechisch, lateinisch und armenisch.

Inhalt

Josephus schreibt gegen die Behauptung, die Juden seien ein junges, geschichtsloses Volk, von dem die griechischen Autoren mit Recht schwiegen, und gegen die ägyptischen und alexandrinischen Erzählungen, die sie als Aussätzige, Gottesfeinde und Menschenhasser zeichneten. In der Einleitung kehrt er den Rang der Quellen um: Die orientalischen Völker führten Tempelarchive und Priesterlisten, die Griechen kämen spät zur Schrift und widersprächen einander. Das Schweigen Homers und der frühen Historiker beweise nicht die Nichtexistenz, sondern die Abseitigkeit Griechenlands. Der erste Hauptteil führt Bezeugungen des Judentums bei Ägyptern, Phöniziern und Babyloniern an: Manetho, tyrische Chroniken, Berossos. Der zweite sammelt griechische Stimmen, der dritte widerlegt die judenfeindlichen Darstellungen Manethos, Chaeremons und des Lysimachos.

Das zweite Buch gilt Apion und seinen Gewährsleuten, dann der positiven Darlegung der mosaischen Verfassung. Josephus schildert das Gesetz des Mose als älteste und wahrste Frömmigkeit: einen Gott, keine Bilder, keine Mysterien zum Betrug des Volkes, Ernährung, Reinheit, Ehe und Rechtsprechung als öffentliche Ordnung. Der Exkurs kritisiert die griechische Religion, die den Göttern Ehebruch, Diebstahl und Gestaltwandel andichtet. Das Schlussplädoyer fordert, das Judentum nicht als Unordnung, sondern als die strengere Auffassung von Gott anzuerkennen. Die Form folgt einem Gerichtsverfahren: Anklage, Beweisaufnahme, eigene Sache, Urteil. Thematisch schwingt die Frage mit, ob nach der Zerstörung des Tempels eine jüdische Verfassung im Römischen Reich denkbar sei, ohne dass Josephus sie offen stellt.

Unsicher ist der Textbestand. Buch 2, 51–113 fehlt in allen griechischen Codices und steht nur in der flüchtigen lateinischen Übersetzung des sechsten Jahrhunderts; Buch 2, 163–228 weicht in den Handschriften stark von Eusebius ab. Josephus trägt eine antiägyptische Haltung vor und sucht die Ursache der Feindschaft in den biblischen Erzählungen, die das ägyptische Volk verachteten; die Gegenerzählungen liest er als Verleumdung, nicht als Antwort. Die von ihm angeführten judenfeindlichen Tendenzen bei hellenistischen Historikern lassen sich nach Siegert großenteils nicht mehr auf die Originale zurückführen, sondern auf spätere Bearbeitungen. Der Ton ist apologetisch, stolz und parteiisch. Die Schrift ist Verteidigungsrede, keine Religionsgeschichte, und sie bewahrt gleichwohl die ältesten Zitate verlorener Autoren.

Einordnung

In der jüdischen, griechischen und römischen Literatur blieb die Wirkung aus; aufgenommen haben den Text die Christen des zweiten Jahrhunderts, die als Minderheit eine ähnliche Apologie brauchten. Weder Juden noch Heiden übernahmen Josephus’ Zielvorgabe, den Religionsstreit zugunsten des Judentums zu entscheiden; andere Autoren benutzten die Schrift als Steinbruch für Chronologie und Zitate. Nachbarschaft hat sie zu Josephus’ eigener Jüdischer Geschichte und zum Jüdischen Krieg, nicht zur rabbinischen Halacha. Origenes und Eusebius retteten Passagen, die sonst verloren wären; die lateinische Tradition führte den Anhang Contra Apionem mit, bis der Name das Werk überschrieb.

Das Missverständnis liegt darin, den Konventionstitel für den Inhalt zu nehmen oder die Schrift als unparteiische Quellenkunde zu lesen. Sie ist Parteischrift eines römischen Bürgers jüdischer Herkunft nach der Katastrophe des Jahres 70, geschrieben, damit die Verleumdung nicht von Alexandria nach Rom weiterwandere. Geblieben sind die Zitate Manethos und Berossos’ und die Zumutung, Alter und Gesetz als Gründe der Würde zu führen – und die Einsicht, dass Apologie die Gegenposition oft schärfer bewahrt, als sie widerlegt.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.