Über das Recht des Krieges und des Friedens

Hugo Grotius · 1625 · Sachbuch, Recht


Das Werk
Deutscher Titel: Über das Recht des Krieges und des Friedens
Autor(en): Hugo Grotius
Herausgeber: Walter Schätzel
Originaltitel: De iure belli ac pacis libri tres
Originalsprache: lateinisch
Erstveröffentlichung: 1625
Schlagwörter: Völkerrecht, gerechter Krieg, Naturrecht, Souveränität
Sachgebiete: Sachbuch, Recht
Greifbare Ausgabe
Verlag: Mohr Siebeck
Serie: Die Klassiker des Völkerrechts
Umfang dieser Ausgabe: 632 Seiten
ISBN: 9783168197728
Verweise


Über das Recht des Krieges und des Friedens (lateinisch De iure belli ac pacis) ist das 1625 in Paris erschienene Hauptwerk von Hugo Grotius. Die deutsche Ausgabe von Walter Schätzel bei Mohr macht aus den drei lateinischen Büchern den Text, den die Rechtsgeschichte als Gründung des neueren Völkerrechts liest.

Inhalt

Grotius fragt, ob zwischen Staaten, die keinen gemeinsamen Richter haben, überhaupt Recht gelten kann, oder ob der Krieg alles erlaubt, was die Waffen vermögen. Seine Antwort ist ein Naturrecht, das auch dann bestünde, wenn man zugäbe, dass es keinen Gott gebe: Menschen sind gesellige Wesen, sie halten Verträge, sie dürfen sich verteidigen, sie dürfen nicht töten und nehmen ohne Grund. Der Krieg ist nicht das Ende des Rechts, sondern ein Zustand, in dem Rechte mit Gewalt verfolgt werden. Deshalb braucht er Gründe – und Grenzen. Das erste Buch scheidet den öffentlichen Krieg der souveränen Gewalt vom privaten und prüft, wer Krieg führen darf. Souveränität heißt hier die Gewalt, die keiner anderen irdischen unterworfen ist; sie bindet den Fürsten nicht an den Papst und nicht an das Reich, wohl aber an das Recht, das vor ihm da ist.

Das zweite Buch handelt vom Recht zum Krieg: Verteidigung, Wiedererlangung des Entzogenen, Strafe. Grotius sammelt römische Juristen, Theologen, Historiker und macht aus Zitaten eine Kasuistik, die den gerechten Grund vom Vorwand trennen soll. Eigentum, Versprechen, Gesandtschaft, das Recht der Eltern und Herren, die Strafe gegen den, der das Recht der Völker verletzt: Alles kann Anlass werden, und nicht alles darf es. Das dritte Buch gilt dem Recht im Krieg. Was gegen den Feind erlaubt ist, was gegen Frauen, Kinder, Gefangene, was die List darf und der Giftmord nicht, wann Verträge mit dem Feind binden. Der Sieger hat Rechte und verliert sie, wo er die Menschlichkeit streicht, auf der das Naturrecht ruht. Grotius schreibt nicht als Pazifist. Er schreibt als Jurist des Krieges, der den Krieg für unvermeidlich hält und deshalb einhegen will.

Unsicher bleibt, wie viel diese Einhegung gegen den Souverän vermag, der keine höhere Instanz über sich duldet. Grotius kennt die Schwäche: Zwischen Staaten gibt es Gerichtsbarkeit nur als Schiedsspruch, den man anrufen kann und oft nicht anruft. Deshalb die öffentliche Begründung. Wer den Krieg erklärt, soll Gründe nennen, die andere prüfen können – nicht weil die Prüfung den Krieg verhindert, sondern weil ohne sie nur noch der Erfolg entscheidet. Der Ton ist gelehrt, anhäufend, ohne den Furor der Streitschrift. Die niederländische Republik, die ihn verstoßen hatte, spricht aus der Freiheit der Meere und aus dem Recht des Kleineren, sich gegen den Größeren zu wehren, wenn der Grund trägt. Die Fürsten, denen das Buch gewidmet ist, lasen die Souveränität genauer als die Grenzen.

Einordnung

Ohne Grotius wäre das Völkerrecht eine Sammlung von Herkommen und Kanzleibrauch geblieben; mit ihm wird es eine Wissenschaft, die sich auf Natur und Vertrag beruft. Thomas Hobbes hat denselben Naturzustand härter gedacht: ohne Richter nur Furcht. Grotius hält die Geselligkeit für ursprünglicher als den Krieg aller. Die Staatenpraxis der folgenden Jahrhunderte hat ihn als Kronzeugen des Rechts und als Deckmantel des Krieges gebraucht. Wer nach 1625 vom gerechten Krieg spricht, spricht in seiner Sprache – auch dort, wo er sie bricht. Die Haager Abkommen und die Charta der Vereinten Nationen stehen in dieser Linie, ohne dass das Buch ihre Erfüllung wäre.

Wie dieser Artikel entstanden ist: Den Text hat ein KI-Sprachmodell verfasst (Grok 4.6, xAI). Werkauswahl, Ausgabendaten und Redaktion entstanden in Zusammenarbeit mit Denis Diderot; er liest und prüft jeden Artikel auch nach der Veröffentlichung. Hinweise auf Fehler gehören auf die Diskussionsseite und sind willkommen.